Ärzte sollen zeitnah über ihre Arzneikosten informiert werden

Die KBV will die Ausgaben für Medikamente besser steuern. Der Arzt soll schnell Infos zu Arzneiverordnungen bekommen.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Die KBV will Arzneimittelausgaben unter die Lupe nehmen.

Die KBV will Arzneimittelausgaben unter die Lupe nehmen.

© unpict / fotolia.com

BERLIN. Allein für Arzneimittel geben die gesetzlichen Krankenkassen im laufenden Jahr etwa 30 Milliarden Euro aus. Damit stellen Medikamente den drittgrößten Ausgabenblock in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar - nach Kliniken und niedergelassenen Ärzten.

"Alle Beteiligten haben sich seit Jahren damit beschäftigt, die Ausgaben für Arzneimittel so zu steuern, dass weder zu viel noch zu teuer verordnet wird", betonte Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller, in Berlin. Doch das habe erhebliche Konsequenzen für die Vertragsärzte: "Bis heute schwebt das Damoklesschwert der Regresse bei verordneten Leistungen über den Vertragsärzten", kritisierte Müller.

Nach Ansicht KBV muss daher vor allem mehr Transparenz bei den Arzneimittelausgaben geschaffen werden. Und dafür bräuchten Ärzte Informationen über Arzneimittelverschreibungen vor allem zeitnah. Das soll mit dem sogenannten Rx-Trendbericht erreicht werden. Damit wollen die KVen online monatlich unter anderem über Bruttoausgaben der GKV für Arzneimittel sowie über den Anteil der verordneten Generika und Spezialpräparate informieren.

Dies ersetze jedoch nicht die Zahlen der GKV-Arzneimittel-Schnellinformation, betonte Dominik Graf von Stillfried, Geschäftsführer vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI). Diese kämen aber häufig erst nach Ablauf des Quartals - und damit zu spät für den Arzt, kritisierte KBV-Vorstand Müller.

Darüber hinaus soll es in einigen KVen eine weitere Neuerung geben: Ein Analysetool soll es Ärzten und KVen online ermöglichen, die Ausgaben für Medikamente besser zu steuern. Mit dem neuen Tool erhalten Ärzte Daten zur Selbstüberprüfung innerhalb eines Monats und können gleichzeitig die Verschreibungen in ihrer Praxis mit anderen Fachgruppen vergleichen. Der Nutzen liegt für die KBV klar auf der Hand: Auf diese Weise könnten die KVen ihre Mitglieder besser hinsichtlich deren Verordnungen beraten und der Arzt könnte überprüfen, wie sein "Verordnungsverhalten im Verlgeich zum allgemeinen Trend" liege. "Wir wollen eben nicht erst handeln, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, sondern schon frühzeitig gezielt informieren", sagte Müller.

Seit dem Jahr 2009 sind die Apothekenrechenzentren gesetzlich verpflichtet, den KVen die Arzneiverordnungsdaten zur Verfügung zu stellen. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung sammelt diese und leitet sie an die 17 KVen weiter.

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