Hamburg

Ärzte und Sozialdienste unter einem Dach

Erstes lokales Gesundheitszentrum in Hamburg startet. Sieben Einrichtungen sind geplant.

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Hamburg. Ambulante ärztliche Versorgung und soziale Betreuung sollen künftig in Hamburg in sozial schwachen Stadtteilen verknüpft werden. Kern der lokalen Gesundheitszentren ist mindestens eine haus- oder kinderärztliche Praxis.

Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) will erreichen, dass das neue Angebot unter dem Namen „Interdisziplinäre Stadtteil-Gesundheitszentren“ (ISGZ) die Gesundheitschancen für Menschen in Vierteln mit niedrigem Einkommen, geringem Bildungsgrad, hoher Arbeitslosigkeit und hoher Konzentration von Grundsicherung verbessert.

„Eine gute medizinische Versorgung allein reicht dafür manchmal nicht aus, gebraucht wird eine ganzheitliche Unterstützung beim Umgang mit Erkrankungen und sozialen Problemen“, sagte Prüfer-Storcks. Sie verwies auf den Morbiditätsatlas der Gesundheitsbehörde, der wie berichtet hohe gesundheitliche Belastungen für Menschen in sozial schwachen Stadtteilen festgestellt hatte.

Außer der ärztlichen Betreuung sollen die ISGZ Patienten in ihrem medizinischen und pflegerischen Bedarf unterstützen oder ein entsprechendes Angebot vermitteln. Das Zentrum soll mit Pflegediensten vor Ort und mit der ambulanten Suchthilfe vernetzt arbeiten. Zudem soll es Beratung für Fragen rund um das Wohnen und die Sozialversicherung vorhalten sowie etwa mit einer psychotherapeutischen Praxis und mit Präventionseinrichtungen kooperieren.

Bestandteile des Angebotes finden sich bereits im Gesundheitskiosk von Billstedt/Horn und in der Poliklinik auf der Veddel. Außerhalb Deutschlands haben sich solche interdisziplinären und multiprofessionellen Angebote als Community Health Center in Skandinavien und Kanada etabliert. In Hamburg ist geplant, sieben solcher ISGZ zu errichten, deren Arbeit von der Robert-Bosch-Stiftung evaluiert wird. Gemeinnützige Träger können sich um eine Förderung von 100 000 Euro pro Jahr bei der Gesundheitsbehörde bewerben. Die Förderrichtlinie gilt ab ersten Januar 2020. Die Auswahl der Träger und die Entscheidung über die Standorte trifft die Gesundheitsbehörde. (di)

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