Reaktionen auf die KBV-VV
Ärzteverbände wettern gegen Gröhe-Gesetz
Entwurf des Selbstverwaltungsstärkungsgesetz steht in der Kritik.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Vorsitzenden der psychotherapeutischen Verbände fordern Änderungen am Entwurf des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes. Der Gesetzentwurf schließe Psychotherapeuten praktisch von einem Vorstandsposten in der KBV aus, beklagte die Vorsitzende der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) Barbara Lubisch am Montag in Berlin.
Hintergrund des Vorstoßes ist die Vorgabe des Regierungsentwurfs, in der KBV einen dritten Vorstandsposten zu schaffen, der aber weder dem haus- noch dem fachärztlichen Bereich zugeordnet werden sein dürfe. Laut der neuen Satzung, die die KBV am vergangenen Freitag beschlossen hat, wären Psychotherapeuten im Vorstand möglich. Die von der Berufsgruppe erwünschte Garantie dafür gibt es aber nicht.
Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sollen künftig in den Gremien der KBV stärker vertreten sein als bisher. Zudem installiert die KBV für sie einen Vorstandsbeauftragten. Das geht aus der neuen Satzung der KBV hervor. Die Verabschiedung der Satzung mit mehr als zwei Dritteln der Stimmen zeige den Willen und das starke Bemühen um mehr Gemeinsamkeit, betonten Martin Kremser für den Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und Uwe Keller für die Vereinigung der analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VAKJP). Beide sind anders als Lubisch nicht in der KBV-VV vertreten.Die neue Satzung muss vom Gesundheitsministerium genehmigt werden.
Den Abschied von Hausärztevorstand Regina Feldmann zum Jahresende hat der NAV-Virchow-Bund ausdrücklich begrüßt. In einer Pressemitteilung von Montag macht NAV-Virchow-Bund-Chef Dr. Dirk Heinrich Regina Feldmann für das "verheerende Bild der KBV nach Außen" und das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz verantwortlich, mit dem insbesondere bei der KBV Rechte eingeschränkt würden. "Dass Frau Feldmann die eintige namhafte Funktiobnsträgerin aus dem KV-System war, die dieses Gesetz begrüßte, spricht Bände", sagte Heinrich.
Dieser Gesetzentwurf, so Heinrich müsse nun auf den Prüfstand, nachdem zum Beispiel die Immobilien-Affären der KBV ohne wirtschaftlichen Schaden für Beitragszahler und Mitglieder der KVen geklärt worden seien. Um zerstörtes Vertrauen zurückzugewinnen, sei nun ruhige, sachliche Arbeit nötig, sagte Heinrich. (af)