Kommentar zum Aus der Tele-AU

Affront gegen Ärzte

Gegen die Stimmen der Ärzteschaft hat der GBA plötzlich das Aus für die AU per Telefon beschlossen. Die Ärzte sind zu Recht empört!

Anke ThomasVon Anke Thomas Veröffentlicht:

Seit Wochen beklagen Ärzte in den Praxen fehlende Schutzmaterialien und weisen auf die Gefahr der Ansteckung für Patienten, MFA und die Ärzte selbst hin. In der Not sind die Praxen oft sehr kreativ – Regenponchos, Malermäntel aus dem Baumarkt, Ski- oder Taucherbrillen müssen herhalten, solange die vielversprochene Schutzausrüstung nicht geliefert wird. Ein Hausärzteverband hatte sogar Nähanleitungen für Masken, die vielleicht ein bisschen helfen können, Ärzten zur Verfügung gestellt.

Dass nun die Sonderregelung, bei Patienten mit leichten Infekten, auch telefonisch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen zu können, am Freitag vom GBA beendet wurde, löste bei den niedergelassenen Ärzten, die täglich an der Front stehen, ungläubiges Entsetzen aus. Zu Recht, denn dass diese sinnvolle Maßnahme plötzlich und unerwartet wegfällt, ist in der Tat in keiner Weise nachvollziehbar.

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Während die Bundesregierung das Volk weiterhin auf Abstand einschwört, Milliarden zur Verfügung gestellt werden, um Unternehmen zu unterstützen, demokratische Rechte mir nichts dir nichts außer Kraft gesetzt wurden und die Rückkehr zur Normalität immer noch in weiter Ferne scheint, geht das bei den Praxen an der Basis ganz fix und ohne Rücksicht auf Verluste.

Es ist blanker Hohn

Die Ärzte – allen voran die Hausärzte, die eigentlich schon längst ihre Expertise beim Umgang mit Corona einbringen möchten, da sie nun mal die meiste Erfahrung mit Corona und Patienten gesammelt haben, fühlen sich verraten und im Stich gelassen. Selbst die Kritik von hochrangigen Politikern an der Entscheidung des GBA lässt das Bundesgesundheitsministerium offensichtlich kalt.

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Es ist schon blanker Hohn, wenn ausgerechnet jetzt auf die Entscheidungsgewalt des GBA und die Selbstverwaltung hingewiesen wird. Nachvollziehbar ist es auch nicht, dass diese Entscheidung von Vertretern von Krankenkassen und den Unparteiischen im GBA getroffen worden sein soll, aus Angst das Bundesgesundheitsministerium könnte eine andere Entscheidung beanstanden. Wenn dem so gewesen wäre, hätte das Bundesgesundheitsministerium die Entscheidung gegen die Ärzte vertreten und sich erklären müssen.

Dass die Sonderregelung zur Tele-AU nicht – wie von Ärzten vorgeschlagen – zumindest bis zum 4. Mai aufrecht erhalten wird, wird noch lange negativ im Gedächtnis dieser Berufsgruppe bleiben. Die hohe Motivation der Ärzte an der Basis beim Kampf gegen die Pandemie – an vorderster Front und ohne notwendige Schutzausrüstung –, hat sicherlich tiefe Risse bekommen. Nachvollziehbar ist die Entscheidung des GBA jedenfalls nicht.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 22.04.202010:23 Uhr

Infektiologische Eselei 1. Ranges?

Was treibt bloß die juristischen und sozialversicherungs-rechtlichen Fraktionen im Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) an, ein Ärzte-"Bashing" zu betreiben und damit auch noch den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit hineinzuziehen?

Jeder Hinz und Kunz weiß derzeit, welche Auswirkungen SARS-CoV-2-Infektionen und Covid-19- Erkrankungen haben können, und warum eine weitgehend kontaktlose Krankschreibung bei Verdacht auf Infektion weiter sinnvoll ist. Tausende der gesamten Heilberufe sind an dieser Infektion weltweit schon verstorben. Da sollten es nicht noch mehr werden.

Ausgerechnet der G-BA konterkariert infektiologische Erkenntnisse, nach denen eine mindestens 10-tägige Quarantäne, Kontaktbeschränkungen, Masken- bzw. Schutzausrüstungen tragen und ein "lock down" gesellschafts- und ordnungpolitisch vorgegeben werden müssen.

Mein gestriges Beispiel aus der Praxis: Eine Patientin, geboren 06.06.1960 ruft an. Ihr Freund, geboren 06.01.1963, habe 38,4 Fieber und Halsschmerzen. Zusätzlich hatte er sich vor 4 Tagen bei einem Fahrradsturz verletzt. Er und Sie fahren zur Corona Teststelle vor den Toren der Unfallklinik des Klinikum Dortmunds (KLIDO). Sie werden dort beide auf SARS-CoV-2 mittels PCR getestet und mit der Maßgabe bis zum Testergebnis mindestens bis 26.04.2020 in strenger Quarantäne zu bleiben, entlassen. Selbstverständlich gibt es hier für beide eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung telefonisch aufgenommen und zugeschickt.

"What else"?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

PS: Das heute per Fax gekommene erste Ergebnis für den Indexpatienten war erfreulicherweise ohne Befund. Der Befund seiner Lebensgefährtin (Schulsekretärin) folgt noch

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