Kommentar zum Aus der Tele-AU

Affront gegen Ärzte

Gegen die Stimmen der Ärzteschaft hat der GBA plötzlich das Aus für die AU per Telefon beschlossen. Die Ärzte sind zu Recht empört!

Anke ThomasVon Anke Thomas Veröffentlicht:

Seit Wochen beklagen Ärzte in den Praxen fehlende Schutzmaterialien und weisen auf die Gefahr der Ansteckung für Patienten, MFA und die Ärzte selbst hin. In der Not sind die Praxen oft sehr kreativ – Regenponchos, Malermäntel aus dem Baumarkt, Ski- oder Taucherbrillen müssen herhalten, solange die vielversprochene Schutzausrüstung nicht geliefert wird. Ein Hausärzteverband hatte sogar Nähanleitungen für Masken, die vielleicht ein bisschen helfen können, Ärzten zur Verfügung gestellt.

Dass nun die Sonderregelung, bei Patienten mit leichten Infekten, auch telefonisch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen zu können, am Freitag vom GBA beendet wurde, löste bei den niedergelassenen Ärzten, die täglich an der Front stehen, ungläubiges Entsetzen aus. Zu Recht, denn dass diese sinnvolle Maßnahme plötzlich und unerwartet wegfällt, ist in der Tat in keiner Weise nachvollziehbar.

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Während die Bundesregierung das Volk weiterhin auf Abstand einschwört, Milliarden zur Verfügung gestellt werden, um Unternehmen zu unterstützen, demokratische Rechte mir nichts dir nichts außer Kraft gesetzt wurden und die Rückkehr zur Normalität immer noch in weiter Ferne scheint, geht das bei den Praxen an der Basis ganz fix und ohne Rücksicht auf Verluste.

Es ist blanker Hohn

Die Ärzte – allen voran die Hausärzte, die eigentlich schon längst ihre Expertise beim Umgang mit Corona einbringen möchten, da sie nun mal die meiste Erfahrung mit Corona und Patienten gesammelt haben, fühlen sich verraten und im Stich gelassen. Selbst die Kritik von hochrangigen Politikern an der Entscheidung des GBA lässt das Bundesgesundheitsministerium offensichtlich kalt.

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Es ist schon blanker Hohn, wenn ausgerechnet jetzt auf die Entscheidungsgewalt des GBA und die Selbstverwaltung hingewiesen wird. Nachvollziehbar ist es auch nicht, dass diese Entscheidung von Vertretern von Krankenkassen und den Unparteiischen im GBA getroffen worden sein soll, aus Angst das Bundesgesundheitsministerium könnte eine andere Entscheidung beanstanden. Wenn dem so gewesen wäre, hätte das Bundesgesundheitsministerium die Entscheidung gegen die Ärzte vertreten und sich erklären müssen.

Dass die Sonderregelung zur Tele-AU nicht – wie von Ärzten vorgeschlagen – zumindest bis zum 4. Mai aufrecht erhalten wird, wird noch lange negativ im Gedächtnis dieser Berufsgruppe bleiben. Die hohe Motivation der Ärzte an der Basis beim Kampf gegen die Pandemie – an vorderster Front und ohne notwendige Schutzausrüstung –, hat sicherlich tiefe Risse bekommen. Nachvollziehbar ist die Entscheidung des GBA jedenfalls nicht.

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