Akupunktur in Nordrhein immer schlechter bezahlt
Bis zu 30 Prozent weniger: In Nordrhein sinken die Punktwerte für Akupunktur. Vor allem die Praxen leiden, die schon lange Akupunktur anbieten.
Veröffentlicht:KÖLN (iss). Niedergelassene Ärzte in Nordrhein beklagen einen Verfall der Vergütung für Akupunkturleistungen. "Unter aktuellen Bedingungen ist die Akupunktur im Kassensystem nicht mehr zu erbringen", sagt der Kölner Chirurg Andreas Henatsch.
Für zehn Akupunktur-Behandlungen mit je 45 Minuten erhalten die nordrheinischen Ärzte im ersten Quartal 2012 nur noch 110,36 Euro. Im Vorquartal waren es noch 166,36 Euro.
"Das bedeutet für Akupunkteure eine Reduktion ihres Einkommens um 30 Prozent innerhalb eines Quartals", sagt Henatsch. Es sei betriebswirtschaftlich nicht mehr darstellbar, einen Behandlungsplatz 45 Minuten für eine Vergütung von elf Euro zu blockieren.
Nach der GERAC-Studie und der Aufnahme der Akupunktur als Kassenleistung bei bestimmten Indikationen hätten die Kassen anfänglich sogar rund 250 Euro für zehn Akupunkturen bezahlt.
Die Vergütung als freie Leistung habe zu einer Mengenausweitung und einer Indikationsverwässerung geführt, so Henatsch. Die Folge sei der sukzessive Einbruch der Vergütung gewesen.
Henatsch ist in Köln in einer chirurgischen Gemeinschaftspraxis tätig, sein Partner ist auf Akupunktur spezialisiert. "Den mit der aktuellen Absenkung verbundenen deutlichen Umsatzrückgang können wir nicht auffangen", sagt Henatsch.
Was ihn besonders ärgert: Betroffen seien vor allem die Praxen, die seit langem Akupunktur anbieten, viel in diesen Bereich investiert haben und kaum Ausweichmöglichkeiten haben.
"Wer später auf den Zug aufgesprungen ist, den trifft es nicht so." Auch viele konservativ tätige Orthopäden seien von dem Problem stark betroffen.
Das alte Niveau wird nicht wieder erreicht
Die Mengenausweitung sei nicht der Grund für den aktuellen Rückgang der Akupunktur-Vergütung, sagt Bernhard Brautmeier, Vorstand der KV Nordrhein. "Die Leistungsmenge stagniert inzwischen auf einem hohen Niveau."
Seine Erklärung: Das leistungsfallbezogene qualitätsgebundene Zusatzvolumen wurde ursprünglich zu dem Orientierungspunktwert von 3,5 Cent vergütet.
Wegen der Negativentwicklung der zur Auszahlung gekommenen Punktwerte der RLV-Leistungen sei das nicht haltbar gewesen. "Wir können die Leistungen im Regelleistungsvolumen nicht mit einem deutlich niedrigeren Punktwert bezahlen, als die Leistungen aus den QZV", sagt Brautmeier.
Die durch die Anpassung frei gewordenen Mittel seien bei der Anpassung auf die entsprechenden Fachgruppentöpfe verteilt worden.
Die im ersten Quartal 2012 erfolgte Absenkung der Vergütung für Akupunkturleistungen werde die KVNo für alle Fachgruppen zwar wieder etwas zurückfahren, kündigt Brautmeier an.
"Das alte Niveau wird aber nicht wieder erreicht." Jede Praxis müsse für sich entscheiden, ob die Akupunktur für sie noch wirtschaftlich ist.