Altersgrenze bei Hausarztverträgen sorgt weiter für Streit
In Baden-Württemberg beharren Ersatzkassen und Pädiater auf der Forderung nach einer Altersgrenze bei Hausarztverträgen.
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Kinder- und Jugendärzte fordern kindgerechte Hausarztverträge.
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STUTTGART (fst). Ersatzkassenverband vdek und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) untermauern ihre Forderung nach einer Altersgrenze in Hausarztverträgen mit Zahlen aus den AOK-Hausarztverträgen in Baden-Württemberg und Bayern.
Danach nahmen nach Angaben der KV Baden-Württemberg "fast 50 000 Kinder und Jugendliche" am AOK-Vertrag im Südwesten teil. 15 000 von ihnen sollen unter zehn Jahre alt sein. In Bayern seien insgesamt 200 000 Kinder im AOK-Vertrag eingeschrieben, dabei sollen 70 000 unter zehn Jahre alt sein, berichten vdek und BVKJ. Beide Verbände reiben sich besonders am von der Schiedsperson Dr. Klaus Engelmann vorgelegten Hausarztvertrag für die Ersatzkassen in Baden-Württemberg. Darin hat Engelmann die Forderung zurückgewiesen, Kinder und Jugendliche von der Teilnahme an einem Hausarztvertrag auszunehmen. Der Schlichter erklärte, in einem Flächenland wie Baden-Württemberg sei es "nicht sinnvoll, eine hausärztliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen von vorneherein auszuschließen".
Walter Scheller, Leiter der Landesvertretung des vdek, sieht dies kritisch: Kinder sollten in diesen "Vertrag für Erwachsene" gar nicht eingeschrieben werden. Die Einschreibungspraxis aber zeige, "dass der finanzielle Anreiz ausreicht, dies trotzdem zu tun", so Scheller. Dr. Klaus Rodens, BVKJ-Landesvorsitzender, hält es für ein "Unding, dass wir Kinder- und Jugendärzte kein gesetzlich garantiertes eigenes Verhandlungsmandat haben, um unseren Patienten einen kindgerechten Hausarztvertrag anbieten zu können".
Für den Hausärzteverband hatte Verbandschef Dr. Berthold Dietsche den Vorwurf zurückgewiesen, Kinder würden von Pädiatern zu Hausärzten umgesteuert. Dietsche verwies darauf, dass bei über 700 000 Teilnehmern nur 600 Kinder unter zwei Jahre im AOK-Vertrag eingeschrieben seien.
Dafür, dass eine Altersgrenze nicht mehr völlig tabu ist, sprechen die Eckpunkte für einen 73b-Vertrag zwischen dem Deutschen Hausärzteverband und der Techniker Krankenkasse. Dort wird als Zielgruppe des Hausarztvertrags genannt: "TK-Versicherte ab dem 15. Lebensjahr".