Altersgrenze bei Hausarztverträgen sorgt weiter für Streit

In Baden-Württemberg beharren Ersatzkassen und Pädiater auf der Forderung nach einer Altersgrenze bei Hausarztverträgen.

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Kinder- und Jugendärzte fordern kindgerechte Hausarztverträge.

Kinder- und Jugendärzte fordern kindgerechte Hausarztverträge.

© mr. nico / fotolia.com

STUTTGART (fst). Ersatzkassenverband vdek und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) untermauern ihre Forderung nach einer Altersgrenze in Hausarztverträgen mit Zahlen aus den AOK-Hausarztverträgen in Baden-Württemberg und Bayern.

Danach nahmen nach Angaben der KV Baden-Württemberg "fast 50 000 Kinder und Jugendliche" am AOK-Vertrag im Südwesten teil. 15 000 von ihnen sollen unter zehn Jahre alt sein. In Bayern seien insgesamt 200 000 Kinder im AOK-Vertrag eingeschrieben, dabei sollen 70 000 unter zehn Jahre alt sein, berichten vdek und BVKJ. Beide Verbände reiben sich besonders am von der Schiedsperson Dr. Klaus Engelmann vorgelegten Hausarztvertrag für die Ersatzkassen in Baden-Württemberg. Darin hat Engelmann die Forderung zurückgewiesen, Kinder und Jugendliche von der Teilnahme an einem Hausarztvertrag auszunehmen. Der Schlichter erklärte, in einem Flächenland wie Baden-Württemberg sei es "nicht sinnvoll, eine hausärztliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen von vorneherein auszuschließen".

Walter Scheller, Leiter der Landesvertretung des vdek, sieht dies kritisch: Kinder sollten in diesen "Vertrag für Erwachsene" gar nicht eingeschrieben werden. Die Einschreibungspraxis aber zeige, "dass der finanzielle Anreiz ausreicht, dies trotzdem zu tun", so Scheller. Dr. Klaus Rodens, BVKJ-Landesvorsitzender, hält es für ein "Unding, dass wir Kinder- und Jugendärzte kein gesetzlich garantiertes eigenes Verhandlungsmandat haben, um unseren Patienten einen kindgerechten Hausarztvertrag anbieten zu können".

Für den Hausärzteverband hatte Verbandschef Dr. Berthold Dietsche den Vorwurf zurückgewiesen, Kinder würden von Pädiatern zu Hausärzten umgesteuert. Dietsche verwies darauf, dass bei über 700 000 Teilnehmern nur 600 Kinder unter zwei Jahre im AOK-Vertrag eingeschrieben seien.

Dafür, dass eine Altersgrenze nicht mehr völlig tabu ist, sprechen die Eckpunkte für einen 73b-Vertrag zwischen dem Deutschen Hausärzteverband und der Techniker Krankenkasse. Dort wird als Zielgruppe des Hausarztvertrags genannt: "TK-Versicherte ab dem 15. Lebensjahr".

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Kommentare
Gabriele Wagner 28.06.201015:26 Uhr

Altersgrenze bei Hausarztverträgen – ein Unsinn mit System

Per E-Mail erreichte uns diese Stellungnahme der Kollegen Dr. Carsten Scholz und Dr. Rolf Thelen:

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren nur in pädiatrische Hausarztverträge, so die Pädiater. Alle Versicherte von 0 – 100 Jahren in selektive Hausarztverträge, so die Forderung des Hausärzteverbandes. Hier scheinen sich zwei unversöhnliche Positionen gegenüber zustehen. Die Krankenkassen als Vertragspartner der Berufsverbände vertreten ebenfalls keine einheitliche Linie. Und die Versicherten und Eltern verstehen den Streit nicht.

Bisher bestand ein gut funktionierendes duales Versorgungssystem für Säuglinge, Kinder und Jugendliche. Die Eltern haben die freie Wahl, ob sie mit ihrem Nachwuchs zum Allgemeinmediziner oder zum Pädiater gehen. Nach unterschiedlichen Kriterien wie Erreichbarkeit, Hausbesuchstätigkeit, Behandlung im Familienverbund und Versorgungsqualität werden bisher etwa 54% der Kinder bis 18 Jahren zur Grundversorgung bei Allgemeinärzten vorgestellt. Dass dieser zusätzliche Kinderanteil aus Kapazitätsgründen von den niedergelassenen Pädiatern nicht suffizient behandelt werden kann, wird niemand, der die Diskussion seriös führt, bestreiten wollen.

Selektive Versorgungsverträge nach §73 SGB V müssen diesem Tatbestand Rechnung tragen. Bisher konkurrierten die verschiedenen Berufsgruppen auf der Basis des Leistungsprinzips miteinander. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) betreibt nun einen Protektionismus, der das Leistungsprinzip zugunsten von ab- und ausgrenzenden Selektivverträgen aushebelt. Der BVKJ erhebt den Anspruch, im Rahmen spezieller Selektivverträge alle Kinder und Jugendlichen exklusiv nur von Pädiatern betreuen zu lassen. Da dies aus den genannten Gründen nicht flächendeckend zu leisten ist, sind die Leidtragenden dieser Verbandspolitik rasch identifiziert. Zahlreiche Kinder werden durch das Raster fallen, da die Eltern sie nicht beim Pädiater behandeln lassen wollen oder können (z.B. in ländlichen Gebieten). Dieser Kinder werden dann nicht in den Genuss zusätzlicher Vorsorgeuntersuchungen kommen, die Gegenstand der Selektivverträge der Pädiater sind.
Aus dem Gesagten ergibt sich zwingend, dass es nur jeweils einen gemeinsamen Hausarztvertrag der Allgemeinmediziner und der Pädiater mit einer Krankenkasse geben sollte (am Besten auch nur einen gleichlautenden Vertrag mit allen Kassen).
Selbstverständlich können auch Allgemeinärzte Kinder, die sie behandeln, einschreiben. Qualitätsorientierte Zusatzmodule (wie z.B. die neuen Kindervorsorgeuntersuchungen U10 und U11) für spezielle Leistungen bei Kindern werden definiert. Sie stehen auch entsprechend erfahrenen Allgemeinärzten offen, die sich bisher kurativ und präventiv an der hausärztlichen Kinderversorgung beteiligt haben.

Das duale Versorgungssystem für Kinder und Jugendliche hat sich in Deutschland bewährt. Die Vertragsparteien (Berufsverbände und Krankenkassen) sind aufgerufen, dies auch in Selektivverträgen zu berücksichtigen.

Forum Pädiatrie im Hausärzteverband
V.i.S.d.P. Lisa Degener, Carsten Scholz, Rolf Thelen

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