Leitartikel zu AWB

Am besten nur mit Kammer-Segen

Anwendungsbeobachtungen könnten unter dem Vorzeichen wiederholter Nutzenbewertungen eine neue Konjunktur erfahren. Doch ohne Rechtssicherheit hinsichtlich des legitimen Arzt-Honorars werden AWBs ihren schlechten Ruf nicht los.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Erfahrungen sammeln mit Arzneimitteln unter Alltagsbedingungen: Darum geht es in AWBs.

Erfahrungen sammeln mit Arzneimitteln unter Alltagsbedingungen: Darum geht es in AWBs.

© mim / fotolia.com

Anfang April präsentierten die Regierungskoalitionen einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Nur drei Wochen später legten sie mit einem Reformpaket für mehr Transparenz bei Unbedenklichkeitsprüfungen und Anwendungsbeobachtungen (AWB) nach.

Der zeitliche Zusammenhang ist kein Zufall: Seit jeher gelten AWBs als Einfallstor unerlaubter Versuche par excellence, das Verordnungsverhalten zu beeinflussen.

Dabei dürfte die Zustimmung, die von Industrieseite dem Vorhaben entgegengebracht wurde, Aufwand und Vergütungshöhe der AWB-Teilnahme gegenüber KBV und Kassenverband anzuzeigen, keineswegs geheuchelt sein.

Unter den Vorzeichen der frühen Nutzenbewertung nach AMNOG denken viele forschende Arzneimittelhersteller inzwischen darüber nach, wie sich Anwendungsbeobachtungen aufwerten lassen, um - statt wie einst als Scheinstudien verschrien zu sein - nun als valide Datenquellen für wiederholte Nutzenbewertungen Akzeptanz zu finden.

Ein besseres Nebenwirkungsprofil in der Langzeitanwendung oder differenziertere Subgruppenanalysen: Solche Aussagen liegen zum Zeitpunkt der Zulassung, wenn auch das Nutzendossier erstmals einzureichen ist, meist nicht vor.

Frühestens ein Jahr nach dem ersten GBA-Beschluss können Hersteller eine erneute Bewertung beantragen, vorausgesetzt, dass es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt.

Steht Anwendungsbeobachtungen also eine neue Konjunktur ins Haus? Auszuschließen ist das nicht. Um so wichtiger ist, dass auch Ärzte wissen, woran sie hierbei sind ...

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 14.05.201316:51 Uhr

Es ist schon eigenartig ...

Da kennt man im Dunstkreis von globalisierter Industrie, Bauwirtschaft, Banken, Versicherungen, Finanz- und EDV-Dienstleistern, Rennsport, Fußball- und Tennisvereinen "1.000 legale Steuertricks". Von den Illegalen will ich gar nicht reden. Aber so lange Steuern sparende Verhaltensweisen rechtlich abgesichert sind oder legalisiert werden, kräht kein Hahn nach Korruption oder zwielichtigem Geschäftsgebaren.

Doch wenn Anwendungsbeobachtungen (AWB) von einer weltumspannenden Pharmaindustrie strategisch zu Marketingzwecken konzipiert, implementiert und/oder missbraucht werden, wer wird dann wohl an den Pranger gestellt? Wem wird korruptives Verhalten unterstellt? Nein, natürlich nicht den Konzernmanagern und den Abteilungen für Forschung, Entwicklung, Vertrieb und Marketing.

W i r Ärztinnen und Ärzte sind es, die angeblich tief im Korruptionssumpf stecken. Wir, die wir AWB w e d e r entwickelt, gefordert, gefördert oder veranlasst, geschweige denn selbst zu verantworten haben. Die Regelungen der AWB im Arzneimittelgesetz (AMG) wurden mit der Mehrheit des Deutschen Bundestags beschlossen und sind damit rechtsverbindlich.

Es ist bezeichnend für den GKV-Spitzenverband, dass dieser sich keineswegs mit der mächtigen Pharmaindustrie und ihrer Lobby anzulegen traut, sondern ausschließlich versucht, der Ärzteschaft i n s g e s a m t korruptives Verhalten bei AWB zu unterstellen. Selbst der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der Ärzte, Professor Wolf-Dieter Ludwig, argumentiert, dass angeblich die Hälfte der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen auf suspekte Art via AWB mit der Pharmaindustrie kooperiert und sich zu deren Bütteln mache, obgleich dies immerhin rechts- und gesetzeskonform ist. Das wären übrigen zwischen 60.850 und 71.450 Ärzte/-innen in Deutschland - bei ebenso vielen laufenden AWB?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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