Hintergrund
Ambulant vor stationär: Zi setzt auf Praxiskliniken
Mehr Praxiskliniken, länger geöffnete Portalpraxen und eine Entbürokratisierung der ASV. Ein Gutachten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) soll den Parteien als Arbeitsgrundlage für ihre Wahlprogramme dienen.
Veröffentlicht:Welche organisatorischen Rahmenbedingungen müssten verändert werden, damit die Sektoren effizienter zusammenarbeiten? Eine der Antworten, die ein Gutachten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) darauf gibt: Die Qualifikation ambulanter Fachärzte stärker nutzen. Schließlich, so die Begründung des Autorenteams um Professor Eckhard Nagel von der Universität Bayreuth, finde der überwiegende Teil der fachärztlichen Versorgung aktuell im ambulanten Sektor statt. Mit einer erweiterten Tätigkeit überwiegend ambulant arbeitender Fachärzte sei es möglich, die wohnortnahe Versorgung von Patienten zu sichern, wenn kleinere Krankenhäuser schließen. Die im Gutachten enthaltenen Vorschläge sollen den politischen Parteien als Grundlage ihrer Arbeitsprogramme dienen, so Dr. Dominik Graf von Stillfried, Geschäftsführer des Zi.
Krankenhäuser ersetzen!
Eine Möglichkeit, dieses Ziel umzusetzen: Praxiskliniken fördern. Diese könnten Krankenhäuser durch ihre Struktur in unterversorgten Gebieten ersetzen, so von Stillfried zur "Ärzte Zeitung". Schließlich versorgten Vertragsärzte Patienten dort primär ambulant und im Bedarfsfall auch kurz stationär. Zudem könnten Vertragsärzte ihre in der Weiterbildung im stationären Bereich erworbene Expertise dort besonders gut einsetzen.
Auch seien Praxiskliniken besonders geeignet, um dem Versorgungsbedarf älterer, multimorbider, alleinlebender Patienten gerecht zu werden, schreiben die Gutachter. Von Stillfried: "Viele ältere Patienten in ländlichen Gegenden werden derzeit stationär aufgenommen, obwohl das medizinisch betrachtet nicht sein müsste und viel zu teuer ist." Praxiskliniken seien weitaus günstiger und besser geeignet. Die Forderung der Gutachter: Die Zahl der Vertragsarztsitze und deren Zulassung ist anzupassen.
Vertragspartner des GKV-Spitzenverbandes sollte die KBV werden. Sie agiert im Einvernehmen mit der Spitzenorganisation der Praxiskliniken. Anstelle dreiseitiger Verträge solle die Förderung der Praxiskliniken in den Bereich zweiseitiger Verträge eingegliedert werden. Die Krankenhausgesellschaft soll den Gutachtern zufolge dabei systematisch ausgeschlossen werden, sonst fände kein Strukturwandel statt, erklärt von Stillfried.
Öffnungszeiten ausweiten!
Eine weitere Organisationsform, an der Schrauben zu drehen sind: Portalpraxen. Den Gutachtern zufolge sind sie grundsätzlich sinnvoll, um Patientenströme in der stationären Notaufnahme bedarfsgerechter zu steuern. Allerdings haben diese Praxen derzeit nur zu sprechstundenfreien Zeiten der Vertragsärzte geöffnet. Das muss sich ändern, so Nagel und Co. Durchgehende Öffnungszeiten seien einzuführen. Nur dann "können die zwingend von Krankenhäusern und der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung gemeinsam betriebenen Portalpraxen die geforderte Triage-Funktion durchgehend wahrnehmen", heißt es im Gutachten.
Zudem sollten die in Portalpraxen tätigen Ärzte mehrjährige Erfahrung mitbringen und möglichst Hausärzte sein. Die Gutachter schlagen eine Notfallgebühr von 20 Euro vor, wenn Patienten an einer Portalpraxis vorbei eine Klinikambulanz aufsuchen. Die Gebühr sei mit den Zuzahlungen bei stationärer Behandlung zu verrechnen, wenn der Patient tatsächlich in eine Klinik aufgenommen werde.
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) halten die Gutachter zwar für eine gute Möglichkeit, sektorübergreifend zu versorgen, allerdings aufgrund der derzeitigen rechtlichen Vorgaben für zu bürokratiebeladen und somit nachteilig für ambulant tätige Fachärzte, so von Stillfried. "Die meisten Anträge zur ASV stammen derzeit aus dem stationären Bereich, weil Krankenhäuser viel mehr Kapazitäten für die aufwändige Bürokratie der Anträge haben", glaubt der Zi-Geschäftsführer. Der Vorschlag der Gutachter: Den ASV-Katalog um stationsersetzende Behandlungen erweitern. Abrechnen sollten alle Leistungserbringer über die KV. Zudem sollten für Vertragsärzte im Blick auf Investitionskosten gleiche Rahmenbedingungen geschaffen werden. KBV oder die KVen sollten Musterverträge für die Beteiligung von Vertragsärzten entwickeln.
Das Gutachten finden Sie unter:
20
Euro
Strafgebühr sollen Patienten zahlen, wenn sie direkt eine Klinikambulanz aufsuchen.