Qualitätssicherung
Ambulante Psychotherapie: Gutachterverfahren läuft erst einmal weiter
Berlin. Weil mit der Einführung eines Qualitätssicherungsverfahrens zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung nicht vor 2025 zu rechnen ist, gelten die bestehenden Regelungen zum Antrags- und Gutachterverfahren zunächst weiter. KBV und GKV-Spitzenverband bestellen daher nun neue Gutachterinnen und Gutachter. Diese aber wie gehabt für fünf Jahre (allerdings unter Vorbehalt, wie die KBV meldet): also für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027.
Die Bewerbungsfrist sei bereits am 30. Juni abgelaufen, berichtet die Körperschaft.
G-BA-Beschluss erst für Dezember angepeilt
Zum Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung hat die Politik ein Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) für die ambulante Psychotherapie gefordert. Gleichzeitig legte sie fest, dass mit dessen Einführung das bestehende Antrags- und Gutachterverfahren abgeschafft wird. Das neue Verfahren sieht eine standardisierte fallbezogene Dokumentation zur Qualitätssicherung vor, die um Patientenbefragungen ergänzt wird.
Im Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei vergangene Woche jedoch deutlich geworden, dass ein solches QS-Verfahren frühestens zum 1. Januar 2025 starten könne, so die KBV. Die Beschlussfassung sei für Dezember 2022 vorgesehen.
Das Gutachterverfahren diene dazu, festzustellen, ob die in der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung genannten Voraussetzungen für eine Psychotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind, erläutert die KBV. Hierzu prüften bestellte Gutachterinnen und Gutachter den Antrag auf Psychotherapie des Patienten mitsamt dem Bericht des Therapeuten unter fachlichen Gesichtspunkten. (eb)