Kommentar zu Solidargemeinschaften
Anerkennung für den 3. Weg
Der Bundestag hat die richtige Entscheidung getroffen. Die Mitglieder der Solidargemeinschaften gehen ganz genauso mit ihrer Gesundheit um, wie ihre Hausärzte es sich wünschen dürften.
Veröffentlicht:Der Bundestag hat den rechtlichen Status der sogenannten Solidargemeinschaften geklärt und die sie als dritten Weg der Absicherung im Krankheitsfall anerkannt. Wasser auf die Mühlen der Gemeinschaften.
Sie haben sich stets als „im Krankheitsfall anderweitig abgesichert“ auf Paragraf 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V berufen. Allerdings gab es schnell Ärger, wenn ein Kassenmitglied zu einer Solidargemeinschaft wechseln wollte. Seit Jahren weigerten sich die Krankenkassen, die Solidargemeinschaften als dritten Weg anzuerkennen. So hat die Barmer vor einigen Jahren ein wechselwilliges Mitglied erst nach langem Gezerre ziehen lassen. Die privaten Krankenversicherer nennen die Entscheidung des Bundestages schlicht „unverantwortlich“.
Der Bundestag hat dennoch die richtige Entscheidung getroffen. Die Mitglieder der Solidargemeinschaften gehen ganz genauso mit ihrer Gesundheit um, wie ihre Hausärzte es sich wünschen dürften: Aufmerksam und mit Augenmaß. Sie betrachten die Gesundheit der einzelnen als Sache aller und stehen dafür ein. Das verlangt nach Anerkennung.
Bundestag schafft Rechtssicherheit
Solidargemeinschaften als Alternative zur Krankenkasse – PKV empört
Zweitens sind die Solidargemeinschaften klein, und sie wollen auch klein bleiben. Damit brauchen die Krankenkassen keine großen Abwanderungsbewegungen aus den eigenen Reihen zu befürchten.
Allerdings könnten die Überschaubarkeit und der Gemeinschaftscharakter der solidarischen Gruppen leiden, wenn vermehrt neue Mitglieder in die Gruppen drängen würden. Auf diese Entwicklung sind die Gemeinschaften nicht vorbereitet.
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