Apothekenabschlag: Spitzenverband klagt gegen Schiedsstelle

Veröffentlicht:

BERLIN (cw). Die gesetzlichen Kassen wollen sich mit der Absenkung des Apothekenabschlags von 2,30 auf 1,75 Euro pro zu ihren Lasten abgegebener Arzneimittelpackung nicht abfinden und haben dagegen Klage beim Sozialgericht Berlin eingelegt. Die Anpassung des Abschlags rückwirkend zum Januar 2009 war im Dezember von der Schiedsstelle mit den Stimmen der drei neutralen Mitglieder sowie der Apotheker beschlossen worden. Insgesamt geht es um eine Rückzahlungssumme für die 2009 verordneten Präparate von rund 300 Millionen Euro. Die genaue Menge der zu GKV-Lasten abgegebenen Packungen ist noch nicht bekannt. Durch die Klage des GKV-Spitzenverbands liegt die Abrechnung nach dem neuen Rabatt erst mal auf Eis.

Ursprünglich wollte der Deutsche Apothekerverband (DAV) ab diesem Monat den neuen Abschlag abrechnen. Auch auf die Rückerstattung der Differenzbeträge 2009 müssen die Apotheker warten. Der DAV will die sofortige Vollziehung des Schiedsstellenbeschlusses beantragen.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Lesetipps
Im Jahr 2023 wurden 10,8 Millionen Neuerkrankungen und 1,25 Millionen Todesfälle durch Tuberkulose registriert, mit stark heterogener globaler Verteilung.

© Dr_Microbe/stock.adobe.com

Vielversprechende Ergebnisse

Neue Strategie zur Tuberkulose-Früherkennung