Brief von Spahn und Gassen
Appell an Ärzte: „Unterstützen Sie die Impfkampagne!“
Der KBV-Vorsitzende und der Bundesgesundheitsminister bitten die Ärzte in einem Brief, die Impfkampagne wieder zu forcieren. Dazu gehören Booster-Impfungen für alle ab 18.
Veröffentlicht:Berlin. Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, haben die Ärztinnen und Ärzte zu einer Kraftanstrengung bei den Corona-Auffrischimpfungen aufgerufen. „Zur weiteren Eindämmung der Pandemie und zum fortwährenden Schutz gerade der vulnerablen Personengruppen in den kommenden Herbst- und Wintermonaten kommt es jetzt auf eine rasche Umsetzung der Booster-Impfungen an“, so Spahn und Gassen in einem gemeinsamen Brief an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vom vergangenen Freitag.
Empfehlung: Influenza- und Corona-Impfung simultan
Spahn und Gassen baten darum, „die COVID-19-Impfkampagne weiterhin mit aller Kraft zu unterstützen“. Das umfasse Auffrischimpfungen für alle nach sechs Monaten. Insbesondere Ältere, Pflegeheim-Bewohnerinnen und -Bewohner sowie Gesundheitspersonal sollten vorrangig geimpft werden.
Beide weisen in dem Brief nochmals darauf hin, dass eine Zulassung der EU-Kommission für die Auffrischimpfung („Booster“) mindestens sechs Monate nach der zweiten Impfung für die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für alle Personen ab 18 Jahren vor liege. Die mit der Zulassungserweiterung aktualisierten Fachinformationen zu den Auffrischimpfungen seien zu berücksichtigen. So ist bei der gerade erteilten EU-Zulassung für Spikevax® von Moderna zu beachten, dass die Boosterdosis lediglich 0,25 ml beträgt, die Hälfte der Dosis, die für die Grundimmunisierung verwendet wird (0,5 ml).
Die erteilte Zulassung für die Auffrischungsimpfung erhöht die Sicherheit für impfende Ärztinnen und Ärzte: Eine mögliche Haftung bei stärkeren unerwünschten Impfwirkungen fällt damit nicht auf sie zurück.
In einer aktuellen Praxis-Info der KBV wird zudem nochmals darauf hingewiesen, dass die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) die Möglichkeit für Auffrischimpfungen grundsätzlich für alle Bürgerinnen und Bürger vorsehe, unabhängig von ihrem Versichertenstatus. Die Bestellfristen sollen schnellstmöglich auf eine Woche verkürzt werden, damit die Ärzte flexibler auf die Nachfrage reagieren können.
Antikörpertests für bestimmte Patientengruppen
Auch Maßnahmen zur Überprüfung des Impferfolgs werden in der Praxis-Info empfohlen: Bei schwer immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort, zum Beispiel Patienten nach Organtransplantation, Dialyse-Patienten und Krebspatienten unter immunsuppressiver, antineoplastischer Therapie, solle jeweils frühestens vier Wochen nach der zweiten und nach der dritten Impfstoffdosis eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein erfolgen.
Darüber solle bestimmt werden, ob die Person einen Impfschutz aufgebaut hat. Die Tests seien allerdings keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Honorar für die Impfung liegt wie bei Erst- und Zweitimpfung bei 20 Euro.
Nach dem „unermüdlichen Einsatz“ in den Praxen bei Erst- und Zweitimpfungen sei erneut eine gemeinsame Anstrengung nötig, heißt es weiter in dem Brief. Spahn und Gassen betonten, breit angewendet werden solle die Möglichkeit, die Grippe- und die COVID-19-Impfung simultan zu verabreichen. (ger/dpa)