Bürokratieabbau
Arbeitgeberverband Pflege fordert: Heimaufsicht und Medizinischen Dienst zusammenlegen
Das Pflegepersonal müsse sich auf seine eigentliche Arbeit konzentrieren können und dürfe nicht in Verwaltungsaufgaben versinken, mahnt AGVP-Chef Greiner – und hat eine Idee, was dabei helfen könnte.
Veröffentlicht:Berlin. Wie viel Aufsicht und Prüfung in der Langzeitpflege muss sein? Geht es nach dem Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) gehören die entsprechenden Kontrollen deutlich entschlackt – dies auch mit dem Ziel, Bürokratie in Pflegeheimen abzubauen.
Das Pflegepersonal müsse sich auf seine „eigentliche Arbeit konzentrieren können, statt in Verwaltungsaufgaben zu versinken“, sagte AGVP-Chef Thomas Greiner diese Woche in Berlin. Eine Zusammenlegung von Heimaufsicht und Medizinischem Dienst könne Belastungen reduzieren und dem Pflegepersonal mehr Zeit für Pflege und Zuwendung verschaffen.
Zudem bedürfte es einer flexibleren Personalplanung in den Einrichtungen. „Starre Personalschlüssel“ gehörten abgeschafft, so Greiner. In der Altenpflege müsse es um Ergebnisqualität gehen, „nicht um Quoten und Formulare“.
Ruf nach flexiblere Personalplanung
Die Fachkraftquoten, die je Bundesland verschieden hoch liegen, sorgen seit Jahren für Kritik. Ein Vorwurf: Weil sich die Personalanforderungen auch wegen des Fachkräftemangels schlicht nicht bedienen ließen, müssten Heime Plätze „stilllegen“ – und das, obwohl Pflegebedürftige und Angehörige händeringend danach suchten.
Greiner betonte, die nächste Bundesregierung müsse in der Altenpflege „entschlossenes Handeln“ an den Tag legen. Angesichts einer alternden Bevölkerung, die bis zum Jahr 2030 zu zwei Millionen zusätzlichen Pflegebedürftigen führen könne, bedürfe es „massiver“ Reformen. Dazu gehöre auch eine neue Art der Finanzierung, „ohne die Beitragslast endlos zu erhöhen“.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte eine grundlegende Pflegereform noch in der aktuellen Legislaturperiode angekündigt. Die Reform kommt aber wegen des Ampel-Aus nicht mehr zustande. Als kurzfristiger Schritt wurden zum 1. Januar 2025 die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung erhöht. (hom)