Nordrhein-Westfalen
Arzneivolumen legt zu
KVen in Nordrhein und Westfalen-Lippe: Neuregelungen bei Leitsubstanzenkonzept und bei Praxisbesonderheiten.
Veröffentlicht:KÖLN. In Nordrhein-Westfalen stehen die Arzneimittelvereinbarungen für 2015. In Nordrhein steigt das mit den Krankenkassen ausgehandelte Arzneimittelvolumen um 6,2 Prozent auf 3,84 Milliarden Euro, in Westfalen-Lippe gibt es ein Plus von 7,7 Prozent auf 3,22 Milliarden Euro.
"In der Arzneimittelvereinbarung haben wir die Bundesrahmenempfehlung, an der ich mitgearbeitet habe, umgesetzt und um regionale Effekte ergänzt", berichtete der Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe Dr. Wolfgang-Axel Dryden auf der Vertreterversammlung in Dortmund. Das Leitsubstanzenkonzept der KV läuft mit leichten Modifikationen weiter.
Dryden verwies darauf, dass es mit den intravitrealen Injektionen und den neuen Therapien bei Hepatitis C erstmals auch bei Arzneimitteln einen "extrabudgetären" Bereich gebe.
Diese Therapien werden nicht in die Richtgrößen einbezogen. Das gilt bei den Hepatitis-C-Arzneimitteln bundesweit. "Ist die Indikation gegeben, ist die Therapie damit wirtschaftlich", sagte Dryden.
In Westfalen-Lippe entfallen rund fünf Prozent des Volumens auf diese Präparate.
Qualitätsziele in Nordrhein
In der KV Nordrhein (KVNo) sind dies drei Prozent. Nach Angaben von KVNo-Apotheker Holger Neye haben Kassen und KV für 2015 neue Praxisbesonderheiten vereinbart: den Androgenrezeptorantagonisten Enzalutamid zur Behandlung des Prostatakarzinoms, VEGF-Hemmer und Glucocorticoide zur intravitrealen Injektion.
Neu in die Arzneimittelvereinbarung wurden in Nordrhein Qualitätsziele aufgenommen.
Diese betreffen den Einsatz von Protonenpumpeninhibitoren nach Entlassmedikation, den Einsatz von Antibiotika, den leitliniengerechten Einsatz von Arzneimitteln zur Behandlung von Patienten mit Multipler Sklerose, den Einsatz von Biosimilars sowie den Einsatz von neuen oralen Antikoagulantien gemäß den Empfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.
Darüber wollen die KVNo und die Kassen die verordnenden Praxen gemeinsam informieren. (iss)