IGES-Studie
Arztförderung mit ungewisser Wirkung
Im Vorjahr konnten KVen und Kassen erstmals bestimmte Leistungen und Arztgruppen fördern. Das haben sie auch - nur bleiben Ziel und Wirkung oftmals im Ungefähren, heißt es in der IGES-Studie.
Veröffentlicht:BERLIN. Erstmals durften Kassen und KVen im vergangenen Jahr Preiszuschläge für Leistungen oder bestimmte Ärztegruppen vereinbaren. Sie haben damit alles Mögliche gemacht - aber selten nur das, was der Gesetzgeber wollte.
Das geht aus einem Gutachten des IGES-Instituts hervor, das im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellt wurde. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber im Paragrafen 87a Absatz 2 Satz 3 SGB V die Option geschaffen, dass bestimmte Leistungen gefördert werden.
Ziel sollte sein, Lücken in der ambulanten Versorgung zu stopfen - und dies besonders auf dem Land und in strukturschwachen Regionen.
Die Steilvorlage des Gesetzgebers haben 13 von 17 KVen aufgegriffen. In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Westfalen-Lippe wurden keine Punktwertzuschläge vereinbart.
Schlusslichter Saarland und Bremen
Das Fördervolumen bewegt sich mit bundesweit 160 Millionen Euro im oberen Bereich dessen, was in der Gesetzbegründung angenommen wurde.
Baden-Württemberg führt bei der Höhe der Fördervolumina mit 34 Millionen Euro klar die Liste der KVen an. Mit Abstand folgen Nordrhein (23 Millionen), Niedersachsen (19,6 Millionen) und Brandenburg (17,5 Millionen Euro).
Das Schlusslicht bei den vereinbarten Zuschlägen bilden das Saarland (2,5 Millionen) und Bremen (1,6 Millionen Euro).
Auf den Vertragsarzt je Region bezogen, liegt Brandenburg mit weitem Abstand vorn: 4294 Euro betrug dort im vergangenen Jahr die Förderhöhe je Arzt; Schleswig-Holstein (1805 Euro) und Baden-Württemberg (1609 Euro) folgen in der Liste.
Brandenburg fördert vor allem Hausärzte auf dem Land
Die KV Brandenburg ist die einzige, in der eine bestimmte Arztgruppe gefördert wird, nämlich Hausärzte, die in unterversorgten Regionen tätig sind.
Sie erhalten ab dem 1000. Behandlungsfall einen Zuschlag von vier Euro je Behandlungsfall. Das Fördervolumen fällt mit 200.000 bis 300.000 Euro aber sehr gering aus.
Ebenfalls in Brandenburg können Augenärzte an bestimmten Standorten Zuschläge zu den augenärztlichen Grundpauschalen erhalten; 25.000 Euro pro Quartal sind hierfür vorgesehen. Jenseits dieser arztbezogenen Beispiele fördern KVen und Kassen eine Vielzahl von einzelnen Leistungen - eine Auswahl:
- Methadon- und Palliativversorgung in Bayern;
- Augenhintergrund-Untersuchung von Diabetes-Patienten in DMP-Programmen in Bremen;
- Hörgeräteversorgung von Kindern in Sachsen.
KVen unterstützen Haus- und Heimbesuche
Allerdings gibt es bei bestimmten Leistungen, die für förderungswürdig erachtet wurden, auch Schwerpunktbildungen.
So sind im vergangenen Jahr beispielsweise in zehn KVen Haus- und Heimbesuche unterstützt worden, in vier KV-Bezirken wurden ambulante onkologische Leistungen gesondert gefördert, Krankenkassen und KVen in vier weiteren Regionen fanden zudem das Thema Allergologie und Hyposensibilisierung förderungswürdig.
Nach Angaben von Vertretern der Selbstverwaltung, die die IGES-Gutachter befragt haben, bildete in der überwiegenden Zahl der Fälle der Wille zu einer "generellen finanziellen Stärkung der Grundversorgung" den Ausgangspunkt der Förderung.
So wurden die Zuschläge auch nur selten mit konkret formulierten Verbesserungen in der Versorgung verknüpft. Offenbar haben aber viele Kassen die Zuschläge als Instrument entdeckt, um spezifische Themen der Versorgung zu adressieren. (fst)