AMNOG
Arztinformation im Kreuzfeuer der Kritik
Die Koalition plant mit der AMNOG-Novelle ein Arztinformationssystem – ein zu ambitioniertes Vorhaben?
Veröffentlicht:BERLIN. Vertragsärzte sollen besser über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung von neuen Medikamenten informiert werden. Doch bei der Architektur des Arztinformationssystems wirft der Gesetzgeber mehr Fragen auf, als er beantwortet.
Das geht aus Stellungnahmen von Verbänden und Sachverständigen zum Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz (AMVSG) – die Anhörung ist am Mittwoch im Bundestag angesetzt.
Die Nutzenbewertungsbeschlüsse des GBA sind oft komplex und nach Patientensubgruppen differenziert. Schon die Aufbereitung in digitaler Form über die Praxisverwaltungssysteme (PVS) wird anspruchsvoll sein.
Hinzu kommt, dass Union und SPD vorsehen, Ärzten auch Hinweise zur Wirtschaftlichkeit bei der Verordnung zu geben. Das hält die KBV für "nicht sachgerecht", da die Nutzenbewertung nur "eine Momentaufnahme der vorliegenden Evidenz" darstelle.
Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) mahnen, die Qualität der Arzneiversorgung müsse im Fokus stehen, nicht die Verordnungssteuerung. Beide plädieren dafür, die Pharmaindustrie "in jedweder Form" von der Aufbereitung der Nutzenbewertungsbeschlüsse auszuschließen. Der Hausärzteverband fordert in seiner Stellungnahme, die Aufbereitung der GBA-Beschlüsse müsse "praxistauglich", in "komprimierter und verständlicher Fassung" erfolgen. Allerdings fehlten bisher die dafür nötigen "wettbewerbs- und produktneutralen Datenschnittstellen".
Keinesfalls dürften die via Praxissoftware übermittelten Hinweise zur Wirtschaftlichkeit der Therapie zu inhaltlichen Widersprüchen führen mit regionalen Vereinbarungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung, warnt der Hausärzteverband.
Für Baden-Württembergs AOK-Chef Dr. Christopher Hermann zeigt sich beim Arztinformationssystem die Neigung des Gesetzgebers zu "vorschnellen zentralistischen Lösungen". Er bezeichnet es als "Illusion, dass sich Ärzte in der Breite allein an diesen Hinweisen orientieren können." Wolle man das Verordnungsverhalten der Ärzte verändern, sei es wichtig, sie – insbesondere im Rahmen von Selektivverträgen – "intensiv" zu begleiten, so Hermann.
Den Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) treibt die Sorge um, dass aus der Arztinformation eine "kassengesteuerte Verordnungskontrolle" werden könnte. Die GBA-Beschlüsse müssten "jeweils in den Kontext der aktuellen Leitlinien eingepasst werden", fordert der vfa. Der Verband hält eine "Expertenkommission" für sinnvoll, die indikationsspezifisch das Arztinformationssystem bearbeitet. Nur dann werde es in der Ärzteschaft Akzeptanz finden.
Kontrovers wird von Verbänden auch die geplante Vertraulichkeit des Erstattungsbetrags beurteilt. Aus Sicht der BÄK steht die Geheimhaltung "dem Transparenzgebot in einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem entgegen". Der vfa befürwortet die Vertraulichkeit, plädiert aber für die direkte Abrechnung des Erstattungsbetrags zwischen Kassen und dem Hersteller. Denn das bisher vorgesehene Verfahren der Abrechnung über die Handelsstufen erfordert, dass die Nettopreise in den Datenbanken von Apotheken und Großhändlern hinterlegt wird. Vertraulichkeit sei so nicht herzustellen, moniert der vfa. AOK-Chef Hermann bezeichnet die Annahme als "absolut spekulativ", ein vertraulicher Erstattungsbetrag würde bei Herstellern die Bereitschaft für Preisnachlässe erhöhen. Er fürchtet, die Vertraulichkeit könnte die Instrumente zur Kostenkontrolle in der GKV "aushebeln".