Verbandschef zu AMNOG

"Ärzte sollten primär medizinisch entscheiden können"

Nicht für alle Patientenpopulationen erkennt der GBA einen Zusatznutzen an. Kassen nutzen das als Einfallstor für Restriktionen. Dagegen argumentiert Dr. Markus Frick vom Verband forschender Pharma-Unternehmen.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Ärzte Zeitung: Herr Dr. Frick, die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung, vor allem auch die positiven, kommen oft nicht in der Verordnungspraxis der Ärzte an. Was ist so schwierig an diesem Informationstransfer?

Dr. Markus Frick

'Ärzte sollten primär medizinisch entscheiden können'

© PRIVAT

Derzeitige Position: Geschäftsführer Markt und Erstattung beim Verband forschender Pharma-Unternehmen

Werdegang: Medizinstudium, Facharzt für Innere Medizin, MPH, Leiter der Abteilung Medizin am Westdeutschen Brustcentrum, Abteilungsleiter bei Sanofi.

Dr. Markus Frick: Die GBA-Beschlüsse zur Nutzenbewertung sind sehr komplex. So erschließt sich zum Beispiel die Bildung von Subgruppen - im Extremfall bis zu elf! - den Ärzten oft nicht. Zu solchen "methodischen" Problemen kommen "strukturelle" hinzu: Das AMNOG und die frühe Nutzenbewertung sind vor fünf Jahren in ein bestehendes Versorgungssystem implementiert worden.

Das hat zur Folge, dass regionale Arzneimittel-Regulierungen für die Vertragsärzte losgelöst von den AMNOG-Regulierungen weiterhin gültig sind. Hier haben wir eine zum Teil sogar gegenläufige Mehrfachregulierung. Dass Krankenkassen in jüngster Zeit vermehrt, vielleicht sogar gezielt, AMNOG-geregelte Arzneimittel nochmals regulieren, verschärft die Situation.

Die GKV fordert immer wieder: möglichst keine Verordnung für solche Patienten-Subgruppen, für die kein Zusatznutzen festgestellt wurde. Das klingt ja nachvollziehbar . . .

Dr. Frick: Keineswegs! Dahinter steht ein großes Missverständnis der AMNOG-Logik: Arzneimittel ohne nachgewiesenen Zusatznutzen sind genauso gut wie die Vergleichstherapie. Und ihr verhandelter Preis darf auch nicht teurer sein. Es gibt also keinen Grund, das neue Arzneimittel aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht zu verordnen. Zudem kann das neue Arzneimittel für viele Patienten sogar die bessere Wahl darstellen.

Das AMNOG wollte die Verordnungen wirtschaftlich machen, nicht das Armentarium der Ärzte einschränken. Hinter diese gute Idee sollten wir nicht zurückfallen.

Deshalb sehen wir mit Sorge, dass diese einfache Wahrheit durch die Praxis der dezentralen Wirtschaftlichkeitsprüfung oft unterlaufen wird.

Jetzt macht der GKV-Spitzenverband Ärzten und Herstellern ein Lockangebot: Verordnungsausschluss für Subgruppen ohne Zusatznutzen. Das schütze Ärzte vor Regress und biete Herstellern Aussicht auf einen höheren Erstattungsbetrag. Ein Ausweg aus dem Mischpreis-Dilemma?

Dr. Frick: Nein, der Mischpreis ist im Übrigen gar kein Dilemma, vielmehr stellt er sicher, dass die Arzneimittel weiterhin allen Patienten zur Verfügung stehen. Darum lehnen wir das Angebot ab.

Hier muss man das AMNOG-Prinzip verstehen: Der "nicht nachgewiesene" Zusatznutzen bedeutet, dass die Arzneimittel genauso gut sind wie die Vergleichstherapie. Und vielfach zeigt sich später sogar eine Überlegenheit. Dieser Nachweis könnte aber nach einem Erstattungsausschluss nie mehr erbracht werden.

Tatsache bleibt, dass in der derzeitigen Situation das AMNOG den Ärzten nicht die Furcht vor Regressen genommen hat - entgegen der Absicht des Gesetzgebers. Was müsste aus Ihrer Sicht korrigiert werden?

Dr. Frick: Sie haben Recht, die von den Krankenkassen geübte Praxis widerspricht der Grundidee des AMNOG, die wirtschaftliche Haftung vom Arzt auf den Hersteller zu verlagern.

Jetzt aber die Patienten in Haft zu nehmen, indem große Patientengruppen generell von der Option der Versorgung mit einer innovativen Therapie ausgeschlossen werden, ist sicher kein Ausweg. Wir müssen zurück zum Kern des AMNOG: Ärzte müssen die Möglichkeit haben, primär nach medizinischen und nicht nach wirtschaftlichen Erwägungen zu entscheiden.

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