MDK-Reformgesetz

Aus MDK wird der Medizinische Dienst

Aus den regionalen MDK werden Medizinische Dienste: Regionale Vertretungen streichen im Zuge der Neuorganisation das „K“ für Krankenkassen aus ihrem Namen.

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Köln. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) gehört bald der Vergangenheit an. Aus den regionalen MDK werden Medizinische Dienste, beispielsweise der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe oder der Medizinische Dienst Nordrhein. Auf der Bundesebene wird aus dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen der Medizinische Dienst Bund.

Hintergrund ist das MDK-Reformgesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, das die Dienste unabhängiger von den Krankenkassen machen will. Es regelt unter anderem, dass alle Medizinischen Dienste bundesweit zu eigenständigen Körperschaften öffentlichen Rechts werden.

Die Kassen sind nicht länger die Träger der Dienste, erläutert der Sprecher des – noch – MDK Westfalen-Lippe. An ihrem Aufgabenspektrum ändert sich im Wesentlichen nichts. Allerdings müssen die Krankenhäuser künftig bei den Medizinischen Diensten eine Strukturprüfung beantragen, um bestimmte Leistungen erbringen und abrechnen zu können. (iss)

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