Kaum Chancen auf Verabschiedung im Blitztempo

Ausgebremst: Anhörung zur 218-Reform findet erst kurz vor der Neuwahl statt

In Trippelschritten kommen die Gesetzesinitiativen zur Organspende-Widerspruchslösung und 218 StGB-Reform voran. Bei letzterer lässt schon der Blick auf den Kalender ahnen: Sie wird es wohl nicht durch den Bundestag schaffen.

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Demonstration Anfang Dezember in Berlin für die Legalisierung von Abtreibung.

Demonstration Anfang Dezember in Berlin für die Legalisierung von Abtreibung.

© Julius-Christian Schreiner/dpa

Berlin. Sowohl zur Reform des Abtreibungsparagrafen 218 StGB als auch zur Widerspruchslösung bei der Organspende haben die jeweils federführenden Bundestagsausschüsse eine Anhörung angesetzt. In Bezug auf die Legalisierung der Abruptio in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen erfolgt der Austausch mit Sachverständigen aber so spät, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass der Gesetzentwurf vor den Neuwahlen am 23. Februar 2025 verabschiedet wird.

Der Rechtsausschuss hat am Mittwoch beschlossen, dass zu dem Gruppenantrag am 10. Februar eine Sachverständigen-Anhörung stattfinden soll. Damit findet sie in der letzten Sitzungswoche vor der Bundestagswahl statt.

Hohe Hürden für Schnelldurchgang

Damit die Reform überhaupt eine Chance hat, in dieser Februarwoche verabschiedet zu werden, müsste der Rechtsausschuss zum einen schnell eine Beschlussempfehlung und einen Bericht abgeben. Zum anderen müsste schnell die zweite und dritte Lesung im Parlament anberaumt werden.

Die zweite Lesung eines Gesetzes ist nach der Geschäftsordnung des Bundestages frühestens am zweiten Tag möglich, nachdem die Beschlussempfehlung und der Ausschussbericht des Ausschusses als Drucksache verteilt wurden. Diese Frist kann zwar auch noch einmal verkürzt werden, dazu wäre dann aber eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Bundestages nötig.

Anhörung zur Widerspruchslösung nicht terminiert

Zu erwarten ist nicht, dass CDU, FDP und AfD dem hauptsächlich aus dem SPD-, Grüne-, Linke- und BSW-Lager stammenden Antrag über die Ziellinie verhelfen werden. In der ersten Bundestagsdebatte stellten sie klar, dass ihnen die Reform zu weit geht beziehungsweise dass sie eine solche ethische Entscheidung nicht mehr in dieser verkürzten Legislatur treffen wollen.

Der Gruppenantrag zur Reform des 218 StGB wird von knapp 330 Bundestagsabgeordneten unterstützt. Für eine Mehrheit im Parlament wären 368 Stimmen nötig.

Zu dem ebenso fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zur Organspende beschloss der Gesundheitsausschuss ebenfalls am Mittwoch, eine Expertenanhörung durchzuführen. Ein Termin hierfür steht allerdings noch nicht fest. Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes wollen Abgeordnete die sogenannte Widerspruchsregelung bei der Organspende einführen. (juk)

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