Inzidenz-Debatte
BÄK plädiert für ein Bündel von Corona-Pandemie-Markern
Die Bundesärztekammer hält die COVID-19-Hospitalisierungsinzidenz alleine für nicht ausreichend, um nur davon Corona-Maßnahmen abhängig zu machen.
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Die Bundesärztekammer hat sich gegen eine reine Hospitalisierungsinzidenz in der Corona-Pandemie ausgesprochen.
© Kay Nietfeld / dpa
Berlin. Die geplante Abkehr der Corona-Politik von der Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen stößt auf Kritik in der Ärzteschaft. Nach wie vor gilt eine Inzidenz von 50 als Auslöser für Schutzmaßnahmen. Derzeit liegt dieser Wert bei über 70. Die Bundesregierung will nun zügig eine neue Marke definieren, die besser mit den allmählich steigenden Impfquoten korreliert.
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich nun dagegen ausgesprochen, die Zahl der Neuaufnahmen in Krankenhäusern wegen COVID-19 je 100.000 Einwohner in der Woche zum „alleinigen Maßstab“ für das Auslösen von Schutzmaßnahmen zu erheben. Diese Hospitalisierungsinzidenz“ müsse um weitere Parameter ergänzt werden, heißt es in der Stellungnahme der BÄK zu einem entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Der soll als Änderungsantrag an das Gesetz zur „Aufbauhilfe 21“ angehängt werden.
Regierung in der Verantwortung
Die Bundesregierung stehe in der Verantwortung, auf wissenschaftlicher Basis ein differenziertes Bewertungs- und Prognosemodell zu entwickeln. Herangezogen werden sollten die Sieben-Tage-Inzidenz, die Krankenhausfälle auf Intensiv- und Normalstationen, die Testpositivrate, die Impfquote und die Altersstruktur der mit SARS-CoV-2 Infizierten. Alle Schwellenwerte sollten unter Berücksichtigung der regionalen stationären Kapazitäten festgesetzt werden.
Ein derart zusammengesetzter Index könne auf Bundesebene der Bewertung der epidemischen Lage dienen. Auf Länderebene könnten auf dieser Grundlage Schutzmapßnahme zur Eindämmung der Pandemie ergriffen werden. Ausschließlich auf die Krankenhausaufnahmen wegen COVID-19 zu setzen, halte die Bundesärztekammer angesichts der unzureichenden Impfquoten allerdings für unzureichend.
Hospitalisierungsinzidenz „wesentlicher Maßstab“
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Hospitalisierungsinzidenz in den Regionen zum „wesentlichen Maßstab“ für das Ausrufen von Schutzmaßnahmen, sprich Alltagsbeschränkungen, zu machen. Sie solle allerdings um weitere Parameter ergänzt werden können. Das Gesetz soll nach bisherigem Zeitplan Anfang September vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää) mahnt an, in der Gesetzgebung auch die Belastung der in den Krankenhäusern beschäftigten Menschen zu berücksichtigen. Das Infektionsgeschehen jetzt so laufen zu lassen bis die Stationen erneut am Limit seien, bedeute einen Schlag gegen das Personal, teilte der vdää am Freitag mit. (af)