Vorläufige Auswertung

BKK Dachverband: Krankenstand auf hohem Niveau wie 2023

Die Betriebskrankenkassen geben den Krankenstand der bei ihnen versicherten Erwerbstätigen im Vorjahr mit 5,9 Prozent an. Atemwegserkrankungen seien wie im Jahr 2023 ein Treiber des AU-Geschehens gewesen.

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Berlin. Der Krankenstand der 4,7 Millionen BKK-versicherten Beschäftigten hat im vergangenen Jahr bei 5,9 Prozent gelegen. Das geht aus vorläufigen Auswertungen hervor, teilte der BKK Dachverband am Mittwoch mit. Nach einem Höchststand im Jahr 2022 verharre der Krankenstand damit auf dem Niveau des Jahres 2023, heißt es. Weiterhin lägen die Werte aber über dem Niveau vor der Corona-Pandemie, heißt es.

Ein Treiber des hohen Krankenstands seien unverändert Atemwegserkrankungen. Konstant würden seit einigen Jahren auch Fehlzeiten im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen zunehmen. 2016, heißt es zur Erläuterung, entfielen 0,62 Prozent des Krankenstands auf psychische Erkrankungen – im vergangenen Jahr waren es bereits 0,93 Prozent.

Erklärt werden könnten die steigenden Zahlen aber auch durch die Umstellung des Meldeverfahrens zur Arbeitsunfähigkeit vom „gelben Schein“ auf die elektronische Übermittlung an die Krankenkassen. Dadurch sei eine „Meldelücke“ geschlossen worden.

Knieps: „ Anwesenheit sollte nicht belohnt, Abwesenheit nicht bestraft werden“

Ablehnend äußert sich der BKK Dachverband mit Blick auf Forderungen nach Einführung eines Karenztages. Weder dieses Instrument, noch die Rücknahme der telefonischen Krankschreibung würden den Krankenstand senken oder die Produktivität steigern.

„Das A und O ist eine gesunde und vertrauensvolle Unternehmenskultur mit Freiräumen für die Beschäftigten. Anwesenheit sollte nicht belohnt, Abwesenheit nicht bestraft werden“, sagte Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes.

Die Auswertungen des BKK Dachverbands decken sich mit den Untersuchungen der Techniker Kasse. Auch sie hatte eine Stagnation des AU-Geschehens auf hohem Niveau für 2024 festgestellt. (fst)

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Kommentare
Dr.med. Franz H. Müsch 13.03.202519:20 Uhr

"... Krankenstand der bei ihnen versicherten Erwerbstätigen im Vorjahr ... 5,9 Prozent..." - und bei wievielen dieser Fälle handelte es sich um grundsätzlich präventable und daher ärztlicherseits anzeigepflichtige (§ 202 SGB VII) Berufskrankheiten?
Vgl.: Krankmeldungen wegen Berufskrankheiten? https://medinfo.de/img/Die_BKK_2010_07_Dr_Muesch.pdf

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