Corona-Bürgertests
BMG und KBV verständigen sich über Abrechnung der Corona-Testzentren
Im Streit um die Abrechnung der Corona-Bürgertests gibt es nun doch eine Einigung zwischen Gesundheitsministerium und KBV. Die KVen überprüfen demnach weiterhin die Abrechnung. Auffälligkeiten der Testergebnisse werden aber nachgelagert bewertet.
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Blick in ein Corona-Testzentrum in Berlin: Die KVen werden die Abrechnung der Testzentren nun doch weiter annehmen und Auszahlungen vornehmen.
© Christophe Gateau / dpa
Berlin. Überraschende Wende im Streit um die Abrechnung der Corona-Bürgertests. Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben am späten Montagabend bekannt gegeben, sich auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Abrechnung der Teststellen verständigt zu haben.
Demnach sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) weiter die Abrechnungen der Teststellen entgegennehmen und Auszahlungen vornehmen. Aufgabe der KVen werde sein, „das Vorliegen der Akkreditierung der Testzentren und die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung der Zentren zu überprüfen“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung des BMG und der KBV.
Nach Auszahlung der Beträge sollen die KVen die Daten der Testzentren der Mitteilung zufolge an den Bund weiterleiten. Danach würden die „Plausibilität der durchgeführten Tests und Ergebnisse“ überprüft und mögliche Auffälligkeiten an die zuständigen Ordnungsbehörden der Kommunen weitergegeben. Die Ordnungsbehörden teilen dann den KVen mit, in welcher Höhe Rückforderungen zu erfolgen hätten.
An den neuen Regeln zu den Bürgertests ändert sich dem Vernehmen nach nichts. Seit 30. Juni sind die Testungen für das Gros der Bevölkerung kostenpflichtig – je Test werden drei Euro fällig. Ausnahmen gibt es etwa für vulnerable Personengruppen oder pflegende Angehörige.
„Betrug mit Bürgertests darf sich nicht mehr lohnen“
Gesundheitsminister Karl Lauterbach legte am Montagabend Wert auf die Feststellung, dass man „unbürokratische Verwaltung mit effektiver Kontrolle“ kombiniere. „Die KVen überprüfen weiterhin die Abrechnung. Auffälligkeiten der Testergebnisse werden aber nachgelagert bewertet. Betrug mit Bürgertests darf sich nicht mehr lohnen“, sagte der SPD-Politiker.
Seitens des KBV-Vorstands hieß es, es sei nunmehr geklärt, dass die KVen die neuen Anspruchsvoraussetzungen für die Bürgertests nicht prüfen müssten. „Entscheidend ist, dass die KVen – solange an den Bürgertestungen festgehalten wird – für Betrugsfälle, denen falsche oder gefälschte Angaben von Getesteten oder Teststellen zugrunde liegen, weder verantwortlich sind, noch dafür im Nachhinein verantwortlich gemacht werden.“
Ende vergangener Woche hatten die KVen in einem Schreiben an Lauterbach angekündigt, sich als Dienstleisterinnen aus den Corona-Bürgertests zurückziehen zu wollen. Als Grund für den Ausstieg hatten die Vertragsärzte Befürchtungen ins Feld geführt, die Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertestungen nicht rechtssicher prüfen zu können.
Schon die bisherige Praxis habe Betrugsfälle nicht verhindern können, hatte es in dem Schreiben geheißen. Zugleich hatten sie Gespräche mit dem Ministerium über eine etwaige Lösung des Problems geführt. Die scheint nun gefunden zu sein. (hom)