BMG will Honorarzuwachs für Hausärzte deckeln

BERLIN (hom). Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) ist offenbar bemüht, den Streit um die Vergütung in Hausarztverträgen zu entschärfen. Nach einem Diskussionsentwurf für die Gesundheitsreform sollen die Honorarzuwächse für Hausärzte Beitragssatz-neutral sein.

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Fünf vor zwölf: Hausärzte drohen mit bundesweiten Streiks gegen die Gesundheitsreform.

Fünf vor zwölf: Hausärzte drohen mit bundesweiten Streiks gegen die Gesundheitsreform.

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In dem Entwurf, aus dem mehrere Zeitungen zitieren, wird betont, künftige Honorarsteigerungen in Hausarztverträgen dürften nicht mehr so üppig ausfallen, dass die Kassen allein aus diesem Grund gezwungen wären, Zusatzbeiträge zu erheben. Zuwächse bei den Honoraren der Allgemeinmediziner seien am Grundsatz der Beitragssatzstabilität auszurichten.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte zuvor erklärt, alle in Zukunft neu abgeschlossenen Hausarztverträge nach Paragraf 73 b SGB V sollten sich am Vergütungsniveau der hausärztlichen Versorgung im Kollektivvertragssystem "orientieren". Dies bedeute jedoch nicht, dass die Vergütung in der hausärztlichen Versorgung auf die Werte festgeschrieben werde, die der Berechnung der Regelleistungsvolumina im Kollektivsystem zu Grunde liegen. Auch der Abteilungsleiter im BMG, Ulrich Orlowski, hatte sich gegenüber der "Ärzte Zeitung" bereits in diesem Sinne geäußert (wir berichteten).

Ungeachtet dessen kündigte der Deutsche Hausärzteverband an, dass Ende August in Bayern erste Hausarztpraxen aus Protest gegen die Gesundheitsreform geschlossen blieben.

Patienten würden aber rechtzeitig und umfassend darüber informiert, welche Praxis bestreikt werde und wo eine Ausweichpraxis zu finden sei. Die Versorgung von Notfällen sei gewährleistet.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Röslers Anleihe - bei Seehofer

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 16.08.201013:49 Uhr

Muffensausen, Herr Kollege Rösler?

Das nennt man bei uns im Ruhrgebiet "Muffensausen" und anderswo "Echternacher Springprozession"! Herr Kollege Rösler, wie hätten Sie''s denn gern? Wenn Sie Hausarztverträge und den Hausärzteverband torpedieren wollen, verstoßen Sie gegen den rechtsverbindlichen § 73b SGB. Wenn Sie uns auf das Regelleistungsvolumen der KVen (in der KVWL unter 25 Euro Umsatz pro Patient und pro Quartal; Kosten gehen noch ab)zurechtstutzen wollen, kriegen Sie verständlicherweise Ärger, weil wir Hausärztinnen und Hausärzte das nicht mehr mitmachen. W i r sind nämlich die vertragsärztliche Versorgung in Deutschland! Nicht die Krankenkassen, nicht der MDK, nicht die KVen und die KBV, nicht die zahlreichen Gesundheitsministerien, Verbände, Vereine, nicht die Deutsche Rentenversicherung und auch nicht die Pharma- und Geräteindustrie oder die Heilpraktiker mit amtlicher Lizenz zum Quacksalbern. W i r , die Hausärzte, lösen auf unserer Versorgungsebene über 80 % aller Patientenprobleme vollständig. Im fachspezifischen und stationären Hochleistungsbereich (doppelte Facharztschiene) werden viele Mittel für nur 20 % verbraucht, ohne dass jemals mit einer Heckenschere gedroht wird.

Wegen des reinen Mehrheitswahlrechtes in allen Gremien sind unter
40 % Hausärzte als größte Einzelfraktion bei über 60 % Fachärzten überhaupt nicht mehr vertreten (Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundesärztekammer, gemeinsamer Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen). Bei den Kammern dominieren auch noch die Krankenhausärzte, die über den Marburger Bund Steigerungen der Arztgehälter erreicht haben, von denen wir alle im niedergelassenen Bereich nicht mal zu träumen wagen. Und was leisten wir Hausärzte unter dem jetzigen und dem von Ihnen geplanten "Honorardeckel"? Lotsendienste und Koordination mit Versorgungsqualität: Hausbesuche, "sprechende Medizin" mit Präsenz in der Praxis von morgens bis abends, Telefon- und Sondersprechstunde, Teamdiskussion, Wund-, Reanimations- und Notfallversorgung, anerkannte Qualitätssicherung nach TÜV, KPQ und QM, psychosomatische Grundversorgung. Zertifizierte und evaluierte Fortbildungspflicht von 250 Punkten in 2 Jahren (4 Punkte für 2,5 Stunden interaktives Lernen!), Arztbriefe, Arztberichte, Telefonate mit Kliniken und Fachärzten, stufendiagnostisch gezielte Überweisungsaufträge an Labormedizin und Radiologie. Krankenaktenführung, EDV-Dokumentation, ICD-10-Verschlüsselungen, Gutachten, Kurpläne, Versorgungsamtsberichte, KV-Schriftverkehr und Krankenkassenanfragen, die selten qualitätsgesichert sind. Kostengünstige Verordnung von gesetzlich zugelassenen, indizierten Medikamenten, zumeist in prospektiven Studien doppelblind geprüft und evaluiert. Qualifizierte, evidenzbasierte Anamnese, Untersuchung, Diagnostik und Therapie im präventiven, kurativen und palliativen Bereich. Außerdem noch Alltagskompetenz, gesunden Menschenverstand mit dem Vielen abhanden gekommenen Blick für das Mach- und Vertretbare. HELFEN, HEILEN, LINDERN, VORSORGEN, was wollen Sie denn eigentlich noch?
Mit kollegialen Grüßen Dr. med. Thomas G. Schätzler, Facharzt für Allgemeinmedizin,

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