Hausarztverträge

BVA geißelt schleppende HzV-Umsetzung

Schleppende Umsetzung bei Hausarztverträgen und Kassenchefs, die Wettbewerb ganz nach Gusto auslegen: Das Bundesversicherungsamt hat in seinem Tätigkeitsbericht einige Dinge zu kritisieren.

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BONN. Garniert mit harschen Worten in Richtung Krankenkassen hat das Bundesversicherungsamt (BVA) am Dienstag in Bonn seinen Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr vorgestellt. Schwerpunkte waren demnach die Prüfung von Selektivverträgen sowie die Überwachung der Wettbewerbungsvorschriften für die Kassen.

"Manchen" Kassenchefs warf BVA-Präsident Dr. Maximilian Gaßner indirekt einen "falschen Glauben" vor, allein durch den Wettbewerb unter den Krankenkassen entstünden Qualität und Wirtschaftlichkeit. "Ein Kassenwettbewerb ist nur im Rahmen der vorgegebenen Rechtsvorschriften und rechtlichen Zuständigkeiten eröffnet", sagte er.

Als "nicht zufriedenstellend" bewertet das BVA in dem Prüfbericht auch die Realisierung von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung (Paragraf 73b SGB V).

Das Amt sei in erheblichem Maße mit der Prüfung geschiedster und freiwillig verhandelten Hausarztverträgen beschäftigt. Keiner der 2013 neu geschlossenen Verträge habe beanstandet werden müssen.

Haltung vieler Hausärzte ein Hindernis

Die Umsetzung laufe in der Praxis schleppend, weil sich die Vertragspartner in der Regel nicht auf einen Bereinigungsvertrag einigen könnten. Ein Hindernis sei auch die Haltung vieler Hausärzte in den neuen Bundesländern, die sich in der überkommenden KV-Struktur besser aufgehoben fühlten als in ihren eigenen Berufsverbänden, schreibt das BVA.

Aufgrund der jüngsten Gesetzesänderung erwartet das BVA für 2014 weitere Vertragsabschlüsse und einen deutlichen Anstieg der Vergütung in Hausarztverträgen, weil die ehemals engen Wirtschaftlichkeitsvorgaben entfallen sind.

Intensive Prüfungen des BVA betreffen auch Verträge zur besonderen ambulanten Versorgung und zur Integrationsversorgung. Insgesamt 1268 Verträge wurden von den Kassen angezeigt. Sofern diese teils rechtswidrig waren, konnten sie jedoch meist Fällen korrigiert werden.

Lediglich in acht Fällen seien Verträge förmlich beanstandet worden, sechs Klagen seien vor den Sozialgerichten anhängig. Gründe für die Beanstandung: es handelte sich um kein Integrationskonzept, die Leistungserbringer besaßen nicht die Zulassung und Datenschutzbestimmungen waren nicht erfüllt.

Im Durchschnitt gaben die bundesunmittelbaren Kassen knapp 22 Euro je Versicherten für die Integrationsversorgung aus. Je nach Kasse schwankt der Betrag zwischen 4,03 und 89,25 Euro.

Rechtswidriges Outsourcing

Rechtswidrige Praktiken hat das BVA beim Outsourcing aufgedeckt. Das gilt einmal für den Einsatz privater Hilfsmittelberater, die auch zur Vorbereitung von Leistungsentscheidungen eingesetzt wurden und dabei an medizinische Versorgungsdaten gelangten, die dem MDK vorbehalten sind.

Die Vergütung dieser Externen lasse deren Unabhängigkeit fragwürdig erscheinen. Ferner setzen Kassen Externe auch zur Gewinnung neuer Versicherter ein, nicht zuletzt um die Überschreitung der Obergrenze für Werbung zu verschleiern. (HL/eb)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Gesetz und Wettbewerb

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