Baden-Württemberg macht Kliniken neue Hygienevorschriften

Hygiene in Krankenhäusern: Baden-Württemberg will jetzt landesweit einheitliche Regeln schaffen.
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STUTTGART (fst). Die baden-württembergische Landesregierung will mit einer Verordnung zur Krankenhaushygiene landeseinheitliche Regeln für das Hygienemanagement schaffen. Das Landeskabinett hat die Vorlage, die Anfang 2011 in Kraft treten soll, kürzlich verabschiedet.
Die Verordnung enthält Vorgaben für Organisation und Ausstattung von Kliniken mit Fachpersonal, das die Hygienevorschriften überwacht. Des Weiteren wird die Einsetzung einer Hygienekommission sowie entsprechend beauftragter Ärzte sowie Hygienefachkräfte vorgeschrieben. Kliniken müssen zudem spezialisierte Krankenhaushygieniker beratend hinzuziehen oder eigens anstellen.
Weil solche Fachleute rar sind, können auch weitergebildete Humanmediziner diese Aufgabe wahrnehmen. Damit trägt die Landesregierung dem Umstand Rechnung, dass es einen erheblichen Mangel an Fachärzten für Hygiene oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie gibt. Wörtlich heißt es: "Aufgrund der Entscheidung einiger Universitäten, ihre Lehrstühle für Hygiene nicht mehr zu besetzen, ist nicht davon auszugehen, dass dieser Mangel in absehbarer Zeit behoben werden kann."
Wie viele hygienebeauftragte Ärzte ein Krankenhaus haben muss, soll nicht allein an der Bettenzahl, sondern am Risikoprofil und an der Struktur der Einrichtung bemessen werden, heißt es weiter. Als Orientierungsmaßstab sollen die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) gelten. Weiterhin sollen Kliniken in Netzen mit niedergelassenen Ärzten in Fragen der Hygiene kooperieren.
Diese regionalen Netze sollen die Gesundheitsämter einbeziehen und an den Schnittstellen zwischen Kliniken, niedergelassenen Ärzten und Heimen den Informationsfluss über die Vermeidung multiresistenter Erreger verbessern. Erfahrungen dazu sind in den Pilotregionen Böblingen, Enzkreis, Heidenheim, Lörrach und Waldshut gesammelt worden. Dabei habe sich unter anderem gezeigt, dass ein einheitliches Vorgehen bei Screening-Untersuchungen auf MRSA (Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus) von Vorteil ist.
Nach Ansicht der Landesregierung verursacht die Verordnung in den Krankenhäusern "faktisch keine zusätzlichen Aufgaben, da sie auch bislang die allgemein anerkannten Hygienestandards umzusetzen hatten". Insofern entstünden Zusatzkosten nur für solche Einrichtungen, die "fachliche Anforderungen bislang nicht oder nicht ausreichend erfüllen", glaubt der Verordnungsgeber.