Bahr bastelt mit Justizministerin am Patientenrechtegesetz
Neues vom Patientenrechtegesetz: Anfang des Jahres will die Regierung die Katze aus dem Sack lassen, hat der Gesundheitsminister angekündigt.
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Machen beim Patientenrechtegesetz gemeinsame Sache: Gesundheitsminister Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
© Rainer Jensen / dpa
BERLIN (af). Das von der Regierungskoalition vorbereitete Patientenrechtegesetz kommt nicht mehr in diesem Jahr. Das hat Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bei der Veranstaltung "Zukunft Gesundheit" der Deutschen Bank in Berlin angekündigt.
Er werde das Gesetz Anfang kommenden Jahres gemeinsam mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf den Weg bringen, kündigte Bahr an. Ziel sei, den Patienten mehr Transparenz zu geben, zum Beispiel auch über die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen.
Länder hätten Gerichte befragt
Die Verzögerungen beim Patientenrechtegesetz erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Heinz Lanfermann, bei einer Veranstaltung des Bundesverbandes Medizintechnik (BVMed) mit den Verfahren des Justizministeriums.
"Wenn sie Paragrafen ändern, und insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch den Behandlungsvertrag und sein Drumherum neu regeln, dann heißt das, dass sie erst einmal die Länder beteiligen", sagte Lanfermann.
Die Länder wiederum hätten die Gerichte befragt, die ja die praktische Erfahrung hätten, ergänzte der FDP-Politiker.
Das Patientenrechtegesetz soll die über mehrere Gesetzbücher verstreuten Patientenrechte bündeln.
Kommt die Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern?
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), hatte bereits im März dieses Jahres Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Darin war unter anderem eine Beweistlastumkehr bei groben Behandlungsfehlern angekündigt.
Dann müsste der Arzt nachweisen, dass er keinen Schaden verursacht hat. Bislang muss er dies nur in schwereren Fällen.
Zudem sollen die Kassen Versicherte darin unterstützen, ihre Ansprüche nach Behandlungsfehlern geltend zu machen. Dies ist bislang eine "Kann"-Regel.