Coronavirus-Epidemie
Bald AU für 14 Tage nach Telefonkontakt?
Voraussichtlich nächste Woche soll entschieden werden, ob die Arbeitsunfähigkeit nach Telefonkontakt für zwei Wochen ausgestellt werden darf.
Veröffentlicht:Berlin. In der kommenden Woche soll wahrscheinlich darüber entschieden werden, ob eine AU-Bescheinigung für Patienten mit nur leichter Symptomatik in Bezug auf Erkrankungen der oberen Atemwege und ohne einen begründeten Verdacht auf eine COVID-19-Infektion nach telefonischer Anamnese auch für 14 Tage ausgestellt werden kann. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Freitag in Berlin mitgeteilt.
Bislang dürfen die Bescheinigungen nach Telefonkontakt nur für sieben Tage ausgegeben werden. Das hatte der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, bereits vor Tagen kritisiert.
Befristete Regelung
Würden die Versicherten gleich für 14 Tage krankgeschrieben, könnten Patienten mit Verdacht auf eine Coronavirusinfektion auf unbürokratische Art und Weise so lange zu Hause bleiben, bis sie keine Ansteckungsgefahr mehr darstellten, so Weigeldt.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband hatten am 9. März in Abstimmung mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss wegen der COVID-19-Ausbreitung eine befristete Regelung zur AU nach Telefonkontakt vereinbart. So sollen die Vertragsarztpraxen entlastet und die Ausbreitung des Virus über die Praxen verhindert werden. Diese Regelung ist zunächst bis zum 4. Mai 2020 befristet.
Grundsätzlich gilt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur nach einer ärztlichen Untersuchung ausgestellt werden darf. (chb)