Streit in Bayern
Bayerisches Pflegegeld doch nicht für alle?
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will am Freitag in München gemeinsam mit Gesundheitsministerin Melanie Huml einen ersten Bewilligungsbescheid zum Landespflegegeld offiziell an eine Pflegebedürftige überreichen. Im Hintergrund gärt dazu ein Streit.
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Seit Mai am Start: Das bayerische Pflegegeld. Nun hat sich offenbar die Frage aufgetan, ob Sozialhilfeempfänger das Geld behalten dürfen.
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MÜNCHEN. In Bayern ist im Mai das neue Landespflegegeld an den Start gegangen, nachdem das Kabinett die gesetzlichen Grundlagen darüber beschlossen hatte. Damit können Bürger ab Pflegestufe 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern pro Jahr 1000 Euro erhalten.
Am Freitag wollen nun Ministerpräsident Markus Söder und Gesundheitsministerin Melanie Huml einen Landespflegegeldbescheid an einen Pflegebedürftigen übergeben.
Huml erläuterte dazu in einer Mitteilung: "Bis zum 4. September haben bereits rund 230.000 Bürgerinnen und Bürger das Landespflegegeld beantragt." Mit dem offiziellen Übergabe-Termin solle erreicht werden, dass weitere Pflegebedürftige von dieser Möglichkeit Kenntnis bekommen.
Pflegegeld auf Grundsicherung anrechnen?
Parallel dazu hat sich aber offenbar die Frage aufgetan, ob auch Sozialhilfeempfänger das Geld behalten dürfen. Zuständig dafür ist Bundessozialministerium.
Auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks teilte hier ein Sprecher mit: "Derzeit wird die Frage der Anrechnung des bayerischen Pflegegeldes auf die Grundsicherung geprüft. Erst danach kann eine abschließende Bewertung stattfinden."
Damit droht ein ähnlicher Streit auszubrechen, wie über die Anrechnung des bayerischen Familiengelds, das der Freistaat ebenfalls seit 1. September auszahlt, heißt es weiter in dem BR-Bericht.
Das für das Landespflegegeld zuständige bayerische Gesundheitsministerium erklärt hingegen, dass das Landespflegegeld allen Pflegebedürftigen ab Pflegestufe 2 zugesprochen werden solle – auch Menschen, die von Grundsicherung leben.
Konkret hieß es beim BR, dass nach dem Willen des bayerischen Gesetzgebers somit das Landespflegegeld insbesondere "nicht auf Leistungen nach dem SGB XII – und dort vor allem nicht auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter sowie der Hilfe zur Pflege – angerechnet werden soll". (run)
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