Bayern: Fachärzte gegen Umfrage zur Kostenerstattung

MÜNCHEN (sto). Die Umfrage der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) bei ihren Mitgliedern zur Kostenerstattung stößt auf Kritik.

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Es sei eigenartig, dass nur die Fachärzte zur Kostenerstattung befragt werden, erklärte die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Bayern (GFB Bayern). "Entweder werden alle bayerischen Ärzte dazu befragt, um ein Gesamtstimmungsbild zu erhalten, oder man lässt es bleiben", erklärte GFB-Vorsitzender Dr. Thomas Scharmann.

Zugleich warnte Scharmann die Fachärzte in Bayern davor, der KVB einen Auftrag zu geben, sich für die Kostenerstattung starkzumachen. Zum einen sei nicht klar, welche Form der Kostenerstattung - mit oder ohne Budgetdeckel - eigentlich gemeint sei. Und zum anderen würde nach der Umfrage bei Hausärzten und Krankenhäusern das Sachleistungsprinzip weiterhin gelten.

Damit bestehe die Gefahr, dass nur wenige Patienten das Modell Kostenerstattung wählen, weil sie keinen Vorteil darin sehen und die große Mehrzahl der Patienten dann vom Hausarzt aus unmittelbar die Klinik aufsucht.

"Der Facharzt droht zur Luxusmedizin zu werden", sagte Scharmann. Kostenerstattung könne nur dann funktionieren, wenn sie ohne gedeckelte Budgets und für Kliniken sowie Haus- und Fachärzte eingeführt werde.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 15.03.201116:51 Uhr

Kostenerstattung - auch als Wunsch der KVB eine Chimäre!

Da hat sich FDP-MdB Lars Lindemann schon mit "Selbstzahlpflicht gegen Ärztemangel" blamiert:
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=635553

oder der Chef der Ärztekammer Berlin (ÄKB), Kollege Dr. Günther Jonitz sich mit der "Kostenerstattung" verhoben:
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/635856/berlins-kammerchef-plaediert-kostenerstattung.html?sh=2&h=1776076244

oder die KV Schleswig-Holstein (KVSH) mit der "Kostenerstattung mit integrierter Solidaritätsbremse" ein Bürokratiemonster geplant:
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/630623/kostenerstattung-integrierter-solidaritaetsbremse.html?sh=1&h=-320317037#comment

Kostenerstattung, wie auch Selbstzahlpflicht oder Wahltarife können aus rechtlichen und verfassungsmäßigen Gründen auch nach ''exklusiver'' Facharztbefragung durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern n i c h t funktionieren (vgl. Editorial Dr. med. Thomas G. Schätzler in ''Der Allgemeinarzt'' 32.Jhrg., 18/2010, S. 3, Nov. 2010):

1. haben GKV-Versicherte die Behandlungskosten in Klinik und Praxis durch ihre Krankenkassenbeiträge vorfinanziert (Sachleistungsprinzip).
2. bekommen Schwerstkranke und Multimorbide Mehrkosten durch Beiträge von gesunden GKV-Versicherten ausgeglichen (Solidaritätsprinzip).
3. springen Staat und Steuerzahler ein, wenn bei Azubis, Studenten, Rentnern und Niedriglohngruppen Beiträge nicht ausreichen bzw. bei beitragsfrei gestellten Familienmitgliedern oder Zahlungsunfähigen gar nicht fließen (Subsidiaritätsprinzip).
4. genießt Jeder, der GKV-Beiträge bezahlt, den durch die Verfassung verbrieften Bestandsschutz (Legalitätsprinzip).
5. akzeptiert das Bundesverfassungsgericht Steuerungsmechanismen durch Praxis- und Verordnungsblattgebühr bzw. angemessene Selbstbeteiligung (Verhältnismäßigkeitsprinzip).
6. dürfen Arzthonorare für g l e i c h e ärztliche Leistungen über das Sachleistungsprinzip sich im Grundsatz n i c h t vom Zahlungsumfang der Selbstzahlpflicht, Wahltarife und Kostenerstattung unterscheiden (Gleichheitsprinzip).
7. führen Vorleistungen durch GKV-Beiträge und zusätzliche Arztrechnungen bei gesetzlichen Krankenkassen zu explodierender Bürokratie und bei Patienten zu einem unvertretbaren Aufwand. Das bestehende Sozialgesetzbuch wird verfassungswidrig ausgehöhlt (Verfassungsmäßigkeitsprinzip).
8. welche Patienten setzen sich nach Feierabend hin, sortieren, ver- und begleichen (hoffentlich fristgerecht) Arztrechnungen diverser Fachrichtungen auch für minderjährige Kinder und hoch betagte Eltern/Großeltern? Wie sollen Senioren und greise Patientinnen und Patienten, evtl. dement, teilerblindet oder orientierungsgemindert, mit diesen Rechnungen fertig werden (Menschlichkeitsprinzip)?
9. sollen wir Ärzte neben unserer Arbeit an und mit den Patienten jedes Jahr noch Zigtausende von Rechnungen über die GOÄ Einfachsätze schreiben und den Zahlungsverkehr überwachen (Effizienzprinzip)?

Freundliche, kollegiale Grüße, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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