Pflegevereinigung
Bayern beschließt Gesetzentwurf
Statt einer Pflegekammer kommt in Bayern nun eine Pflegevereinigung. Es regt sich jedoch Kritik.
Veröffentlicht:MÜNCHEN. Das Bayerische Kabinett hat den Gesetzentwurf des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Einrichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege beschlossen.
Diese soll in Zukunft als Interessenvertretung der etwa 135.000 Pflegekräfte in Bayern etwa an Gesetzgebung, Fort- und Weiterbildung sowie Qualitätsentwicklung im Bereich der Pflege mitwirken.
Die Mitgliedschaft in der Vereinigung soll für Pflegefachkräfte freiwillig und beitragsfrei sein. Unstrittig ist das Thema nicht.
Zwar habe es bei den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf, wie das Gesundheitsministerium mitteilt, positive Rückmeldungen von Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Einrichtungsträgern gegeben. Dem gegenüber steht weiterhin eine kritische Haltung der Berufsverbände.
Die Geschäftsführerin des DBfK Südost und stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Landespflegerats (BLPR), Dr. Marliese Biederbeck, wiederholte bei einer parallel zur Kabinettssitzung laufenden Demonstration vor der Staatskanzlei mit 2500 Teilnehmern die Forderung nach einer "echten Pflegekammer".
Eine Hauptsorge ist, dass die Vereinigung von Einrichtungsträgern und Arbeitgebern dominiert würde. Dem entgegnet das Gesundheitsministerium, dass die Vereinigung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wie eine Kammer zur Selbstverwaltung berechtigt sein solle.
In Vorstand und Vollversammlung, die über Satzung, Haushaltsplan und anderes Grundsätzliches entschieden, würden nur Pflegekräfte sitzen.
Vertreter der Einrichtungen sollten zusammen mit Pflegekräften über einen Beirat "in bestimmten Bereichen an Entscheidungen der Interessenvertretung mitwirken". Dieser sei aber kein "Kontrollgremium". Gesundheitsministerin Melanie Huml sei zudem weiter am Austausch mit den Pflegeverbänden interessiert.
In den kommenden Wochen berät der Landtag über das Gesetz, das am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll. (cmb)