Rettungsdienst
Bayern fährt Sonderweg
Seit dem 1. Dezember dürfen Bayerns Notfallsanitäter vermehrt kleinere ärztliche Maßnahmen an Patienten vornehmen. Wegen einer Änderung des Rettungsdienstgesetzes muss dann nicht mehr unbedingt ein Notarzt vor Ort sein. Damit beschreitet der Freistaat einen Sonderweg.