Kampf gegen Korruption

Bayern sieht Kammer am Zug

Bayerns Kammerchef Kaplan möchte einen Sonderermittler für Korruptionsfälle installieren.

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MÜNCHEN. Nachdem es dem Gesetzgeber nicht gelungen ist, eine Regelung zur Bekämpfung der Korruption zustande zu bringen, ist nach Ansicht der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) die ärztliche Selbstverwaltung in der Pflicht.

Existierende Rechtsmittel in der Berufsordnung, im SGB V, im Heilmittelwerbegesetz und im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb seien an sich ausreichend, erklärte Bayerns Kammerpräsident Dr. Max Kaplan, vor der Presse in München.

Nachholbedarf bestehe jedoch noch bei den Ermittlungsmöglichkeiten der Kammer. Ein "unabhängiger Untersuchungsführer" mit Befähigung zum Richteramt, der entweder beim zuständigen Aufsichtsministerium oder beim Bayerischen Landtag angesiedelt ist und der Durchsuchungen und Beschlagnahmen anordnen würde, könnte die Ermittlungslücken schließen, meinte Kaplan. Eine solche Lösung gebe es bereits in Schleswig-Holstein.

Die Sanktionsmöglichkeiten - Rüge, Geldbuße bis 100.000 Euro, Ruhen der Approbation oder zeitweiliges Verbot, Kassenpatienten zu behandeln - seien ausreichend.

Dass die schwarz-gelbe Koalition die Korruptionsbekämpfung in das Präventionsgesetz gepackt habe, zeige das geringe Interesse. Konsequent wäre es gewesen, wenn der Gesetzgeber den Straftatbestand der Korruption für alle freien Berufe kodifiziert hätte.

Vor einem so weit reichenden Schritt sei das Bundesjustizministerium jedoch zurückgewichen, erklärte Kaplan. Das Thema müsse nun erneut angepackt werden. (sto)

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