Kommunales Förderprogramm
Bayerns Gesundheitsministerin macht rund 52.000 Euro für MVZ-Gründung locker
Kommunen, die kreative Ideen gegen den Ärzte- und Versorgungsmangel haben, können in Bayern eine Förderung erhalten. Gesundheitsministerin Gerlach hat nun den ersten Förderbescheid übergeben – für eine MVZ-Gründung.
Veröffentlicht:München. Um Versorgungsengpässe abzufedern, unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) nicht nur kommunale Praxis-, sondern durchaus auch MVZ-Gründungen. Am heutigen Dienstag übergab Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) dem Bürgermeister der mittelfränkischen Stadt Uffenheim einen Förderbescheid in Höhe von rund 52.000 Euro.
„Die Stadt Uffenheim plant die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ). Damit soll nicht nur der drohenden Unterversorgung bei Hausärztinnen und Hausärzten vor Ort entgegengewirkt werden, sondern auch ein Anreiz gesetzt werden, in Uffenheim ärztlich tätig zu werden“, wird Gerlach in einer Mitteilung ihres Ministeriums zitiert.
Ihr Ministerium fördert dabei die für die Gründungsvorbereitung und Inbetriebnahme erforderlichen externen Beratungsleistungen. Der aktuelle Versorgungsgrad bei Hausärztinnen und Hausärzten in Uffenheim liege bei rund 85 Prozent, heißt es. Das Durchschnittsalter der örtlichen Ärzteschaft betrage 61,3 Jahre. Die KV Bayerns spreche in diesem Zusammenhang von einer festgestellten drohenden Unterversorgung, begründet das Ministerium den Förderbescheid.
Kommunen bis 20.000 Einwohner sind adressiert
Das Förderprogramm gibt es seit Anfang des Jahres. Es gehe darum, Maßnahmen von Gemeinden, die selbst die Initiative ergreifen und sich für eine ärztliche Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger engagieren“, zu unterstützen, sagt Gerlach. „Wir fördern zum Beispiel Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gründung kommunaler Einrichtungen wie Medizinischer Versorgungszentren“, ergänzt sie. „Die Stadt Uffenheim geht voran und erhält den ersten Förderbescheid im Rahmen des kommunalen Förderprogramms.“
Antragsberechtigt sind nach Angaben des StMGP grundsätzlich alle bayerischen Gemeinden im ländlichen Raum mit höchstens 20.000 Einwohnern, sowie deren Zusammenschlüsse. Außerdem könnten bayerische Gemeinden im ländlichen Raum mit mehr als 20.000 Einwohnern und höchstens 30.000 Einwohnern in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern Förderanträge stellen. (eb)