Menschen mit Behinderungen
Behandlungszentren – weiße Flecken sind groß
Spezielle Versorgungseinrichtungen für Erwachsene mit Behinderungen werden nur zögerlich etabliert. Bei Kindern ist die Versorgungslandschaft dichter.
Veröffentlicht:Berlin. Seit 2015 sind bundesweit 61 Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) entstanden.
Das hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag mitgeteilt. Die Zahl dieser Einrichtungen sei in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Die Regierung zeigt sich „zuversichtlich“, dass sich dieser Prozess fortsetzen wird. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) war vor fünf Jahren die gesetzliche Grundlage für diese Einrichtungen geschaffen worden.
Allerdings verteilen sich die 61 positiv beschiedenen Ermächtigungsanträge auf Basis von Paragraf 119c SGB V regional sehr unterschiedlich. Die meisten Ermächtigungen für MZEB sind in Bayern (7), Nordrhein und Niedersachsen (je 6), Rheinland-Pfalz, Westfalen-Lippe und Baden-Württemberg (je 4) ausgesprochen worden.
Weiße Flecken auf der Landkarte
Andernorts gibt es noch weiße Flecken ohne derartige Einrichtungen für die Belange von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, so etwa in Schleswig-Holstein, im Saarland oder in Hamburg. Auch in Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg kann mit je einem MZEB von Flächendeckung keine Rede sein.
Das Antragsverfahren scheint vielfach eine Mühsal zu sein. Die Angaben schwanken zwischen 3 und 17 Monaten bis zur Erteilung einer Ermächtigung. Unvollständige Antragsunterlagen und Widerspruchsverfahren verlängerten die Verfahren, heißt es. Daten zur Zahl der Patienten, die in MZEB seit 2015 behandelt wurden, liegen der Regierung nicht vor.
Zahlenmäßig besser sieht die Versorgung von behinderten Kindern aus, die in Sozialpädiatrischen Zentren für Kinder und Jugendliche (SPZ) behandelt werden. Bundesweit sind es 163 – auch hier ist die bevölkerungsbezogene Verteilung sehr heterogen: Nordrhein führt die Liste mit 29 SPZ an, in Bayern sind es 21, in Berlin 20.
Die wenigsten Zentren weisen das Saarland (1), Bremen (2), Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern (je 3) sowie Brandenburg, Schleswig-Holstein und Thüringen (je 4) auf. Auch bei SPZ verfügt die Regierung nach eigenen Angaben nicht über Daten zu Patientenzahlen oder zu Wartezeiten bei der Terminvergabe. (fst)