Wirtschaftlichkeit
Bei Regressverzicht mehr Biosimilars
Die Furcht vor dem Einsatz von Biosimilars kann Ärzten genommen werden, wenn in der Wirtschaftlichkeitsprüfung Anreize gesetzt werden.
Veröffentlicht:BERLIN. Wer mit Biosimilars die Kosten im Gesundheitswesen umsteuern will, muss deren Verordnung erleichtern. Davon ist Dr. Wolfgang-Axel Dryden, Chef der Kassenärztlichen Vereinigung in Westfalen-Lippe, überzeugt. "Wir brauchen eine Steuerung über Entängstigung und nicht über Strafen", sagte der KV-Chef bei der BMC-Tagung am Dienstag in Berlin.
Die KV Westfalen-Lippe gilt im Umgang mit den Nachahmerprodukten von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln als einer der Vorreiter. Sie hatte bereits 2014 einen Vertrag mit der Barmer GEK ausgehandelt. Jene Ärzte, die bei entsprechenden Krankheiten Biosimilars verordneten, wurden darin von der Wirtschaftlichkeitsprüfung befreit.
"Damit haben wir die Therapiekonzepte mit biologischen Substanzen für die Ärzte freigeschaltet", sagte Dryden. Die KV hatte nicht nur ihre Mitglieder umfassend zu den Biosimilars informiert, sondern für die niedergelassenen Praxen auch individuelle Reports erstellt. Diese belegten, wie sich die Kosten und damit das Haftungsrisiko für den Arzt durch einen vermehrten Einsatz von Biosimilars senken lasse.
Damit ist die Strategie zur Versorgungssteuerung aufgegangen. Ende 2016 lag die Biosimilar-Quote bei Infliximab in Westfalen-Lippe bei 58 Prozent und damit über dem bundesweiten Wert von 34 Prozent. Eine ähnliche Entwicklung zeigte sich beim Etancerpt-Biosimilar. Es wird bundesweit zu 13 Prozent ausgewählt, in Westfalen zu 42 Prozent.
Die Allianz zwischen Barmer GEK und der regionalen KV gilt als Erfolgsmodell für neue Versorgungsformen. Experten hoffen, über eine vermehrte Verordnung von günstigen Nachahmerprodukten langfristig neue, kostenintensive Therapien – etwa bei Krebserkrankungen – finanziell absichern zu können.
"Der Informationsstand zu den Biosimilars ist das A und O, um die Verordnungspraxis der Ärzte zu verändern", sagte Dr. Mani Rafii, der als Barmer-Vorstandsmitglied mit auf dem Podium saß. Selbst lukrative Anreizsysteme würden nicht weiter helfen, wenn die Ärzte nicht von der Qualität der alternativen Verordnung überzeugt seien.
Eine weitere Hürde, so Dryden, ergebe sich, wenn der Patient zuerst in einer Klinik behandelt worden ist. Da Klinikärzte andere Rahmenbedingungen haben, blieben sie eher dem Originalpräparat treu. In der Nachsorge müsse der Vertragsarzt seinen Patienten aufklären und Vorurteile gegenüber den Biosimilars ausräumen. "Langfristig müssen die Rahmenbedingungen für Verordnungen im ambulanten und stationären Bereich angeglichen werden", forderte Drdyen.