Sozialabgaben

Beiträge für Gutverdiener steigen

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BERLIN. Gutverdiener werden auch im kommenden Jahr höhere Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Das geht aus dem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, mit dem die Rechengrößen in der Sozialversicherung an die Gehaltsentwicklung angepasst werden. Danach soll die Beitragsbemessungsgrenze um monatlich 75 Euro auf 4425 Euro angehoben werden. Aufs Jahr gesehen werden künftig bei Gutverdienern Einkünfte bis zu einer Höhe von 53.100 Euro verbeitragt –  bisher lag die Grenze bei 52.200 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) soll um 1800 Euro auf 59.400 Euro steigen.

Maßgeblich für die Anpassung ist die Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter im Vorjahr. Diese haben sich in den alten Ländern um 2,33 Prozent, im Osten um 3,11 Prozent erhöht.

Auch in der Rentenversicherung werden die Rechengrößen angepasst. So steigt die Beitragsbemessungsgrenze im Westen um 150 Euro auf 6500 Euro, im Osten wächst sie um 100 Euro auf 5800 Euro.

Die sogenannte Bezugsgröße, wichtig etwa für den Mindestbeitrag von freiwilligen GKV-Mitgliedern, erhöht sich um 70 Euro auf 3045 Euro im Monat.

Vermutlich im Oktober wird das Bundeskabinett die Verordnung beschließen, die Zustimmung des Bundesrats gilt als Formalie.(fst)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 20.09.201710:29 Uhr

Gerechtigkeitslücke oder "blinder Fleck" der SPD?

Selbstverständlich müssen die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) für Gutverdiener in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehoben werden, wenn das allgemeine Lohn- und Gehaltsniveau steigt.

Dabei sollte aber nicht verschwiegen werden, dass oberhalb der BBG alle Löhne und Gehälter von Gutverdienern beitragsfrei gestellt sind.

Ebenso bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV): Dort werden die Rechengrößen angepasst, und die Beitragsbemessungsgrenze steigt im Westen um 150 Euro auf 6500 Euro, im Osten wächst sie um 100 Euro auf 5800 Euro. Bei Einkünften oberhalb dieser BBG bleiben Gutverdiener ebenso wie in der GKV beitragsfrei gestellt

Niemand kann aber bis heute erklären, weshalb die BBGn in der GKV deutlich niedriger als die in der DRV sind. Eine Gerechtigkeitslücke, welche der SPD bisher nicht mal aufgefallen ist, weil sie dieses schräge Konzept seit Jahrzehnten widerspruchslos abgenickt hat. Dass die „Sonstigen Einkünfte“ aus Vermietung, Verpachtung, Beteiligungen, Betriebs-, Aktien- und Kapitalvermögen schon immer beitragsfrei waren und sind, davon will ich gar nicht erst anfangen…

Konkrete Beispiele für 2017:
1. Allgemeiner Beitragssatz in der GKV 14,60% + Zusatzbeitrag. Arbeitnehmer (AN): 7,30% + Zusatzbeitrag. Arbeitgeber (AG): 7,30% vom SV-Brutto bis zur BBG von 4.350,00 € monatlich in der GKV ergeben einen AN-Beitrag von 317,55 € ohne Zusatzbeitrag.
2. Wer 10.000,00 € Brutto verdient, zahlt als AN auch nur 317,55 € ohne Zusatzbeitrag, das sind allerdings dann nur noch 3,18% vom Gesamt-Brutto.

3. Allgemeiner Beitragssatz in der DRV 18,70%. Arbeitnehmer: 9,35% und Arbeitgeber: 9,35% vom SV-Brutto. Bis zur BBG von 6.350,00 € sind das max. 593,73 € für den AN.
4. Wer 10.000,00 € Brutto verdient, zahlt als AN auch nur 593,73 €, das sind dann allerdings nur noch 5,94% vom Gesamt-Brutto.

Erkenne Sie verehrte Leserinnen und Leser der Ärzte Zeitung hier die "Gerechtigkeitslücke", welchr die SPD so bitterlich beklagt, gleichzeitig aber seit Jahrzehnten widerspruchslos praktiziert?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Quelle:
http://www.lohn-info.de/sozialversicherungsbeitraege2017.html

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