Treffen bei Lauterbach
Belegärzte hoffen durch Klinikreform auf Stärkung ihres Versorgungsmodells
Immer weniger Belegärzte, strukturelle Nachteile in der Versorgung: Belegärztinnen und -ärzte hatten zuletzt einen schweren Stand in der Versorgung zwischen stationärem und ambulantem Sektor. Nun hoffen sie auf eine Stärkung durch die geplante Krankenhausreform.
Veröffentlicht:Berlin. Erleichterung bei den Belegärzten. Nach Angaben des Bundesverbandes der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e.V. (BdB) hat Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) bei einem Treffen mit Verbandsvertretern am 3. April im Berliner Bundesgesundheitsministerium (BMG) „positive Signale“ zum Erhalt des Belegarztwesens gesandt. Das teilte der Verband am Dienstag mit.
„Wir begrüßen es sehr, dass die Anliegen des BdB auf oberster Ebene Gehör fanden und unsere Expertise in den weiteren Gesetzgebungsprozess eingebunden werden soll“, sagte der Vorsitzende des BdB Dr. Andreas Schneider in Heidenheim laut Mitteilung.
Der Verband fordere etwa den Erhalt der Freiberuflichkeit der Belegärzte, eine angemessene Vergütung „und die Angleichung der unterschiedlichen Welten stationärer und ambulanter Qualitätssicherung“, wie es hieß. Lauterbach habe ausdrücklich die Option zugesagt, Vertragsärzte grundsätzlich je nach Qualifizierung der geplanten in Level-I- bis Level-III-Krankenhäusern für eine Tätigkeit zuzulassen.
Definition von Leistungskomplexen in Planung
Bei der Entwicklung der Vorhaltekosten für die Kliniken wolle der Gesundheitsminister gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) Leistungskomplexe definieren, von denen auch das Belegarztwesen profitieren würde, so der BdB. Vorhaltekosten bei Level-I-Kliniken zu erstatten, wenn gesetzliche Strukturvorgaben diese bedingen, zähle neben der Gleichbehandlung von Belegkliniken und Hauptabteilungen zu den wichtigsten Anliegen der Belegkrankenhäuser.
In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Belegärzte wegen der schlechten Bedingungen „dramatisch“ gesunken, und zwar auf nur noch knapp 4000, so der BdB. 2012 waren noch mehr als 5600 Belegärzte aktiv gewesen. Schuld seien unter anderem die schlechte EBM-Bewertung belegärztlicher Leistungen, das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und das Honorararztwesen.
Lauterbach: Keine parallele Versorgungsachse
Nach Angaben des BdB will Lauterbach dem Belegarztwesen in der Neugestaltung der Krankenhauslandschaft nun eine „wesentliche Rolle“ geben. Er sehe auch den Bedarf einer grundlegenden Reformierung des belegärztlichen Honorarsystems, hieß es.
Allerdings habe Lauterbach eine „parallele Versorgungsachse“ im Sinne der Etablierung von Praxiskliniken neben bestehenden Krankenhäusern verweigert. Auch habe er keine Möglichkeit zum Erlass einer Sofortmaßnahme gesehen, zum Beispiel mit der Reduktion des 20-prozentigen Abschlags auf 5 Prozent beim Honorarbelegarzt nach Paragraf 18 des Krankenhausentgeltgesetzes, wie der Verband vorgeschlagen hatte.
Streit um die Krankenhausreform
Gutachter: Bund darf in Klinikplanung eingreifen
Man habe den Minister in dem Gespräch auf „systemimmanente Benachteiligungen“ des Belegarztwesens hingewiesen, so der BdB. Dazu gehöre in erster Linie der Erlaubnisvorbehalt, der dem Belegarztwesen sowohl im Bereich der konservativen, aber auch operativen Medizin den Zugang zu modernen Versorgungsformen verwehre, hieß es. Das Fehlen dieser Abrechnungsformen führt nach Ansicht des Verbandes „auch und gerade im EBM ebenfalls zu einer Benachteiligung gegenüber anderen, sozial- oder strafrechtlich jedoch unscharfen, belegarztersetzenden Vertragsstrukturen.“
BdB: Belegärzte auf allen Versorgungsleveln wichtig
BdB-Schatzmeister Dr. Ryszard van Rhee kommentierte das von der Regierungskommission im Dezember vorgelegte Gutachten zur Krankenhausreform aus der Sicht der Belegkrankenhäuser. Es sei immens wichtig, dass Belegärzte in allen künftigen Versorgungsleveln arbeiten dürften. Auch müssten Beleg-und Hauptabteilungen gleichberechtigt sein, wenn sie ambulante oder tagesstationäre oder sektorgleiche Behandlungen erbringen.
„Auf Landesebene sollte regional flexibel entschieden werden können, welche Leistungsgruppen von welchen Krankenhäusern erbracht werden dürfen“, so van Rhee.
„Nach diesem klaren Bekenntnis zur Stärkung des deutschen Belegarztwesens und dem bekundeten Interesse an der Expertise des BdB, haben wir dem Minister jede Unterstützung vonseiten der Belegärzte und der Belegkrankenhäuser bei der Ausgestaltung des Gesetzgebungsprozesses zugesagt“, wird der BdB-Vorsitzende Dr. Andreas Schneider in der Mitteilung des Verbands zitiert. (cben)