Berechnung

Spahns Pflegereform könnte Zahl der Sozialhilfeempfänger deutlich senken

Ein Drittel der Pflegebedürftigen ist derzeit auf Sozialhilfe angewiesen. Bremer Forscher haben nun berechnet: Setzt sich Spahn mit seinem Reformvorhaben durch, wären deutlich weniger Bürger betroffen. Das würde auch die Länderkassen entlasten.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Stationäre Versorgung im Pflegefall ist teuer, viele Bundesbürger sind daher auf Unterstützung vom Sozialamt angewiesen.

Stationäre Versorgung im Pflegefall ist teuer, viele Bundesbürger sind daher auf Unterstützung vom Sozialamt angewiesen.

© Anke Thomass - stock.adobe.com

Bremen. Eine Studie des Forschungszentrums Ungleichheit und Sozialpolitik (socium) der Universität Bremen hat errechnet: Die geplante Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) würde funktionieren und die Zahl der Sozialhilfeempfänger unter den Pflegeheimbewohnern deutlich senken – und zwar von derzeit 33 Prozent auf 25 Prozent aller Heimbewohner und damit auf die niedrigste Fürsorgequote seit mehr als 20 Jahren.

Spahn hatte Anfang November 2020 ein entsprechendes Eckpunktepapier vorgelegt. Danach soll die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen für die Pflege auf höchstens 700 Euro pro Monat für längstens 36 Monate begrenzt werden, also auf etwa 25.000 Euro. Nach Ablauf der 36 Monate soll die Pflegeversicherung die gesamte Eigenbeteiligung für die Pflege übernehmen. Die zusätzlichen Kosten, die dadurch bei der Pflegeversicherung auflaufen würden, sollen aus dem Steueraufkommen beglichen werden. Zusätzlich sollen die Bundesländer sich mit 100 Euro für jeden vollstationär versorgten Pflegebedürftigen an den Investitionskosten der Heime beteiligen und damit die Pflegebedürftigen weiter entlasten.

Eigenanteil liegt derzeit bei über 2000 Euro

Tatsächlich ist der Eigenanteil für die Pflege seit Jahren sehr gestiegen. Mitte der 90er Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung lag er für die Pflege bei durchschnittlich 77 Euro pro Monat, so die Bremer Studie unter der Leitung des Pflegewissenschaftlers Professor Heinz Rothgang. Bis Juli 2020 habe sich der Betrag verzehnfacht auf durchschnittlich 794 Euro im Monat. Hinzu kommen die durchschnittlichen Kosten von monatlich 774 Euro für die Unterkunft und die Verpflegung plus 453 Euro für Investitionskosten der Heime und 55 Euro für die Ausbildungskosten des Pflegepersonals.

Der Gesamteigenanteil für einen Pflegebedürftigen liege damit bei durchschnittlich 2076 Euro im Monat. „Die Eigenanteile sind so hoch, dass viele Pflegebedürftige überlastet sind und durch die Pflegekosten in der Sozialhilfe landen“, sagt der Mitautor der Bremer Studie, Thomas Kalwitzki, der „Ärzte Zeitung“.

Reformpaket würde Ländern eine Milliarde pro Jahr bringen

Das Eckpunktepapier würde nicht nur die Versicherten entlasten, sondern auch die Sozialämter. „Sie müssten jährlich zwei Milliarden Euro weniger zahlen“, erklärt Kalwitzki. Selbst wenn man die Kosten für die Investitionen gegenrechne, bleiben den Ländern auf den Haben-Seite noch rund eine Milliarde Euro im Jahr. „Und die Kosten, die die Kassen für das Reformpaket tragen müssten, lägen bei fünf Milliarden Euro“, so Kalwitzki.

Der Verband der privaten Krankenversicherer kritisierte die Vorschläge des BMG-Papiers bereits im vergangenen Herbst als zu teuer. Es werde nicht bei den prognostizierten sechs Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich bleiben, so Frank Wild, der Leiter des Wissenschaftlichen Instituts der PKV.

Kritik aus den Reihen der PKV

„Um die in der Reform geplanten Mehrleistungen real konstant zu halten, müsste der Steuerzuschuss jedes Jahr erheblich zunehmen“, sagt Wild. „2030 werde der Betrag auf 7,6 Milliarden Euro pro Jahr angewachsen sein. Für den Zeitraum 2021 bis 2030 ergäbe sich damit ein Bedarf von insgesamt 67,8 Milliarden Euro.“

Derzeit laufen nach Auskunft des Gesundheitsministeriums „Gespräche mit den Regierungsfraktionen über die Details der kommenden Pflegereform“. Daraus werde das Ministerium konsentierte Eckpunkte entwickeln und auf der Grundlage dann einen Formulierungsvorschlag für einen Gesetzentwurf machen, hieß es.

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