Unfallkassen
Besondere Versorgungsstrukturen für traumatisierte Rettungskräfte
Für Rettungskräfte, die Extremsituationen ausgesetzt waren, gibt es spezielle Hilfen der Unfallkassen bei Belastungsstörungen. Zahlen dazu hat die Regierung aber nicht.
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Einsätze in Extremsituationen – wie hier beim Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016, können posttraumatische Belastungsstörungen bei Rettungskräften nach sich ziehen.
© Michael Kappeler / dpa
Berlin. Nach Extremerfahrungen kommt es bei Beamten der Bundespolizei nur in Ausnahmefällen zu posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS). Der ärztliche Dienst der Bundespolizei kooperiere erfolgreich mit den Behandlungszentren in den Krankenhäusern der Bundeswehr in Berlin, Koblenz und Hamburg, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag.
Nach Ansicht der Fragesteller hat die Bundeswehr in diesem Bereich Erfahrungswissen erworben, das auch für andere Berufsgruppen relevant sein könnte. Schritt für Schritt seien dort in den vergangenen Jahren die Versorgung der Betroffenen verbessert, Hilfsangebote entwickelt und präventive Maßnahmen eingeführt worden. Doch zu diesem Know-how-Transfer kann die Regierung wenig sagen – ihr fehlen dazu nach eigenen Angaben die Daten.
So lägen ihr auch keine Zahlen vor für die bundesweit rund 72 .000 Beschäftigten der Berufsgruppe „Fachkräfte im Rettungsdienst“, zu der auch Notfall- und Rettungssanitäter gehören. Denn der Rettungsdienst liege in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen.
Traumatisches Ereignis kann als Arbeitsunfall gewertet werden
Zuständig für Prävention und Rehabilitation von Rettungskräften seien ganz überwiegend die Unfallkassen oder Feuerwehrunfallkassen der Länder. Schwer traumatische Ereignisse im Rettungsdienst könnten den Tatbestand eines Arbeitsunfalls erfüllen, so dass die daraus ursächlich entstehenden psychischen Erkrankungen rehabilitativ zu behandeln seien, so die Regierung.
Würden dem Unfallversicherungsträger entsprechende Ereignisse als Arbeitsunfall gemeldet, so werde der Betroffene über das Reha-Management des Versicherungsträgers betreut.
Um zeitnahe Hilfe zu garantieren, habe die gesetzliche Unfallversicherung spezielle Versorgungsstrukturen etabliert. Dies gelte beispielsweise für das 2012 geschaffene „Psychotherapeutenverfahren“. Bundesweit seien mehr als 750 (ärztliche) Psychotherapeuten an dieser Versorgungsstruktur beteiligt. Das Verfahren umfasse dabei alle Stufen von der Akutintervention bis hin zur beruflichen Reintegration, heißt es. (fst)