Cannabinoide

"Betreuende Rolle des Arztes ist gefordert"

Die Koalition will die Hürden für den Einsatz von Cannabinoiden abbauen und mehr Schwerkranken die Therapie ermöglichen. Im Interview mit der "Ärzte Zeitung" erklärt Professor Michael Schäfer, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft, warum er die Lockerung befürwortet - und warum die Verordnung für Ärzte eine Herausforderung darstellen kann.

Von Jana Kötter Veröffentlicht:

Professor Michael Schäfer

'Betreuende Rolle des Arztes ist gefordert'

© Deutsche Schmerzgesellschaft

Seit 2015 ist Professor Michael Schäfer Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft.

Der Anästhesist ist als leitender Oberarzt an der Charité tätig.

Der 54-Jährige arbeitet darüber hinaus als Schmerzforscher.

Ärzte Zeitung: Herr Professor Schäfer, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, hat den Vorstoß gemacht, mehr Schwerkranken eine Therapie mit Cannabinoiden zu ermöglichen. Was bedeutet das für die Patienten?

Professor Michael Schäfer: Wir erleben im klinischen Alltag immer wieder, dass es Schmerzpatienten gibt, die vom Einsatz von Cannabinoiden stark profitieren. Cannabinoide gibt es in Form unterschiedlicher Präparate auf dem Markt, jedoch sind Cannabinoide zur Schmerztherapie nur schwer zu bekommen und kosten den Patienten circa 250 bis 400 Euro im Monat.

In einem sehr aufwendigen Verfahren kann eine Ausnahmegenehmigung beim BfArM beantragt werden. Hier sehen wir, dass Patienten unter der unzureichenden Regelung leiden, und dass eine dringende Notwendigkeit besteht, diese Situation abzuschaffen.

Wenn eine medizinische Indikation besteht, muss der Patient Zugang erhalten und die Kassen die Kosten erstatten. Wir begrüßen die Initiative von Frau Mortler daher sehr.

Welche Patienten profitieren von der Cannabis-Therapie am meisten?

Schäfer: Cannabinoide zeigen bei der Mehrheit der chronischen Schmerzpatienten nur eine sehr geringe bis mäßige Schmerzlinderung, sodass sie anderen bisher gebräuchlichen Schmerzmitteln nicht überlegen sind. Was man allerdings sagen muss, ist, dass es wenige Patienten gibt, die besonders stark profitieren.

Dies sind insbesondere Menschen, deren Schmerzen eine spastische Komponente haben, wie beispielsweise bei der multiplen Sklerose, einer Querschnittslähmung oder Nervenverletzung. Auch manche Patienten mit neuropathischen Schmerzen bei HIV können eine deutliche Linderung erfahren.

Wie schätzen Sie die Suchtgefahr beim therapeutischen Einsatz von Cannabinoiden ein?

Schäfer: Gering. Wenn die Medikamente in retardierter Form verabreicht werden, das heißt, wenn sie ihren Wirkstoff über einen möglichst langen Zeitraum gleichmäßig in das Blut abgeben, ist das Risiko von Suchterscheinungen bei Schmerzpatienten sehr gering.

Nichtsdestotrotz: Nach dem Vorstoß von Marlene Mortler wurden auch Bedenken geäußert, dass der Vorstoß Prävention und Jugendschutz untergrabe.

Schäfer: Ich sehe das Einsatzgebiet von Cannabis als Medikament - bis auf Ausnahmefälle - nicht bei Jugendlichen. Das Gros der Patienten ist im deutlich fortgeschrittenen Alter.

Tatsächlich sollte man beim Einsatz bei Jugendlichen eher vorsichtig sein, da hier wirklich psychische Reaktionen wie Persönlichkeitsstörungen auftreten können. Aber noch einmal, dies ist meines Erachtens ohnehin nicht die primär betroffene Patientengruppe.

Wo spielt die Verordnung von Cannabinoiden die größte Rolle?

Schäfer: In Hochschulambulanzen beispielsweise sind es sicherlich nur vereinzelte Patienten, bei einem Schwerpunkt auf MS- oder HIV-Patienten wird es eine wesentlich präsentere Thematik sein. Auch im niedergelassenen Bereich könnte die Verordnung öfter auftreten, vor allem in der Betreuung von Tumor-Patienten an ihrem Lebensende.

Inwiefern kann es für einen Mediziner eine Herausforderung sein, zu bestimmen, welcher Patient von einer Therapie mit Cannabinoiden profitieren könnte - und wer eben nicht?

Schäfer: Es gibt sehr unterschiedliche individuelle Reaktionen auf Cannabis-Präparate. Das hängt einerseits vom eingesetzten Medikament ab, andererseits aber auch stark von der Persönlichkeit des Patienten.

Wie ist der Patient psychisch aufgestellt, wie ist seine Vorgeschichte, welche anderen Erkrankungen hat er - dies muss der Arzt vor dem Therapiebeginn beachten. Denn natürlich kann es sein, dass das Medikament zwar den Schmerz lindert, psychisch aber zu große Beeinträchtigungen mit sich bringt. Das muss individuell ausgetestet werden.

Auch menschlich ist der Arzt bei der Verordnung von Cannabis dann durchaus gefordert?

Schäfer: Auf jeden Fall. Einfach sagen "Der Patient hat diese und jene Diagnose, da gebe ich das Medikament und überlasse ihn sich selbst" geht in diesem Fall nicht.

Beim Einsatz von Cannabis muss dezidiert eine Entscheidung getroffen werden und diese dann auch genau dokumentiert werden.

Der Therapieversuch muss gezielt begleitet werden und nach einer Weile dann gemeinsam entschieden werden, ob sich das Cannabis im individuellen Fall auch für die Langzeitanwendung eignet.

Ist das eine größere Herausforderung als die Verordnung von anderen gebräuchlichen Schmerzmitteln?

Schäfer: In gewisser Weise schon, ja. Zu einem gewissen Grad ist die betreuende Rolle des Arztes bei der Verschreibung von Cannabinoiden sicherlich vergleichbar mit jener bei der Verschreibung von Opioiden. Darüber hinaus ist der Arzt jedoch noch mehr gefordert, weil die Schwankungsbreite in der Wirksamkeit von Cannabinoiden noch größer sein kann.

Inwiefern birgt die geplante Öffnung der Cannabis-Therapie für Schwerkranke auch Risiken?

Schäfer: Heute wird über den Einsatz von Cannabis in der Medizin viel geredet, bezüglich der Wirksamkeit ist jedoch nicht viel bewiesen. Vor allem Informationen zu Langzeitwirkungen fehlen. Denn aktuell gibt es zwar Informationen zur Wirkung von Cannabis als Suchtmittel, jedoch keine qualitativ guten Studien zum medizinischen Einsatz.

Wir treten als Deutsche Schmerzgesellschaft deshalb dafür ein, dass vermehrt methodisch hochwertige Studien zur medizinischen Anwendung von Cannabinoiden in der Schmerzmedizin durchgeführt werden.

Es sollte beispielsweise geprüft werden, inwiefern solche Medikamente tatsächlich helfen können oder nicht. Dazu gehört auch der direkte Vergleich zu den üblicherweise eingesetzten Schmerzmitteln.

Wie unterstützt die Deutsche Schmerzgesellschaft den Vorstoß darüber hinaus?

Schäfer: Wir werden ein Themenheft in unserer Fachzeitschrift "Der Schmerz" veröffentlichen, in dem wir die aktuelle Studienlage noch einmal darstellen. Der Leser soll letztlich eine Art Handlungsanweisung erhalten und wissen, wie in einzelnen Situationen vorzugehen ist.

Außerdem werden wir natürlich mit Spannung verfolgen, wie der Gesetzentwurf seinen weiteren Weg geht - und alles dafür tun, diesen zu unterstützen.

Für wie realistisch halten Sie es, dass tatsächlich schon bald mehr Schwerkranke Zugang zur Therapie mit Cannabinoiden erhalten?

Schäfer: Das halte ich für sehr realistisch. Es sieht ja auch jeder, dass das vernünftig ist. Und wir Ärzte sind froh, dass die Thematik bald so eindeutig geregelt sein wird.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Fachsymposium Onkologie

Behörden und Industrie blicken zuversichtlich aufs EU-HTA

Kooperation | In Kooperation mit: Pfizer Pharma GmbH und MSD Sharp & Dohme GmbH
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Steuern

Pflicht zur E-Rechnung – was auf Ärzte jetzt zukommt

Gastbeitrag

Infertilität: Was bringt gesunder Lifestyle?

Lesetipps
Ein Mann hat Kopfweh und fasst sich mit beiden Händen an die Schläfen.

© Damir Khabirov / stock.adobe.com

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln

Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat