GMK-Treffen

Bund und Länder wollen 2G+ für Geboosterte streichen

2G+ soll für Geboosterte vor dem Restaurant-Besuch nicht mehr gelten. Am Dienstag haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern erste Pflöcke dafür eingerammt. Zudem soll mehr Impfstoff eingekauft werden.

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„Der Verzicht auf Testungen von Geboosterten macht Sinn.“ Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)

„Der Verzicht auf Testungen von Geboosterten macht Sinn.“ Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)

© Kay Nietfeld / dpa

Berlin. Dreifach geimpfte Menschen sollen von der Corona-Testpflicht vor dem Besuch eines Restaurants oder einer Veranstaltung ausgenommen werden. Mit diesem Ergebnis ist am Dienstagabend die Videokonferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern zu Ende gegangen. Das bestätigte der aktuelle Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), am frühen Dienstagabend im Anschluss an die Gespräche. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte diesbezügliche Vorschläge für eine gesetzliche Regelung in diese Gesprächsrunde mitgebracht..

Bund und Länder seien sich einig, dass Personen mit erhaltener Auffrischimpfung von der Testpflicht bei 2G+ befreit werden könnten, hatte es bereits in einem Beschlussentwurf geheißen, der am Dienstagnachmittag kursierte. Holetschek bestätigte, dass die Testpflicht für den Besuch von Pflegeinrichtungen und Krankenhäusern weiter gelten solle. Alle nun getroffenen Regelungen würden mit Blick auf das Auftreten der Omikron-Variante spätestens in zwei Monaten überprüft, kündigte er nach der Schaltkonferenz an. Zudem werde die GMK eine Expertenmeinung einholen, wie sich Omikron auf Genesene und Menschen mit Impfdurchbrüchen auswirken könne und welche Regeln für diese Gruppen gelten könnten.

Lauterbach soll Impfstoff kaufen

Holetschek deutete an, dass mit der Booster-Kampagne und der bereits beschlossenen einrichtungsbezogenen und der geplanten allgemeinen Impfpflicht die Impfstoffbestände schneller schrumpfen könnten als angenommen. Die vom neuen Gesundheitsminister Karl Lauterbach angestoßene Inventur der Impfstofflager habe ergeben, dass durchaus noch mehr Impfstoff benötigt werde.

Die Länder hätten daher den Bundesgesundheitsminister darin bestärkt, alle Möglichkeiten der Impfstoffbeschaffung zu nutzen. Dazu gehöre auch, direkt mit den Impfstoffherstellern zu sprechen, um auf größere Mengen zu kommen. Über dieses Thema werde in sehr kurzem Abstand erneut gesprochen, bevor am kommenden Montag die nächste Gesundheitsministerkonferenz anstehe, so Holetschek.

Länder preschen vor

Dass Lauterbach bereits eine klare Vorstellung zu 2G+ und Boostern hat, machte er am Dienstag auch nach der ersten Sitzung des von ihm einberufenen Expertenrats klar. „Der Verzicht auf Testungen von Geboosterten macht Sinn“, sagte der SPD-Politiker. Eine Entscheidung dafür bedeute auch in Omikron-Zeiten keinen Blindflug. Frisch geboosterte Personen hätten ein geringes Risiko, sich oder andere zu infizieren.

In den Ländern wird nicht überall auf das Bundesgesetz gewartet. Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Niedersachsen haben 2G+ für Geboosterte bereits in der vergangenen Woche aufgehoben. Am Dienstagmittag folgte Bayern. Dort entfalle die Testpflicht ebenfalls kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vor Beginn der Videoschalte an. Die Wartefrist solle 15 Tage betragen.

In Schleswig-Holstein haben sich Vertreter der Grünen und FDP-Fraktion am Dienstag für den Wegfall der Testpflicht ausgesprochen. „Der Vorschlag ist akzeptabel“, sagte Grünen-Fraktions-Chefin Eka von Kalben.

Boostern schon nach vier Wochen?

In Nordrhein-Westfalen sollen Booster-Impfungen nach einem Erlass der Landesregierung bereits nach vier Wochen möglich sein. Die Deutsche Gesellschaft für Immunologie (DGfI) sieht dies kritisch: Einen Monat nach der Zweitimpfung wirke der Booster noch schlechter.

Vier Monate seien aus Sicht der Immunologen das Minimum an Wartezeit für gesunde Menschen, betonte der Generalsekretär der Fachgesellschaft Professor Carsten Watzl am Dienstag.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach meldete derweil Zweifel am Vorgehen Nordrhein-Westfalens an. Er kenne keine wissenschaftliche Literatur, die solch kurze Wartezeiten zwischen den Impfschritten propagiere, so der Minister.

Knifflige Impfpflicht

Eine allgemeine Corona-Impfpflicht könnte für Impfverweigerer tatsächlich Haftstrafen nach sich ziehen. Darauf hat der Linkenpolitiker Gregor Gysi verwiesen. Aus seiner Sicht wäre die Haft nicht direkte Folge der Impfverweigerung, sondern die eines Zahlungsverzuges nach einem Bußgeldbescheid, sagte der Rechtsanwalt dem Internet-Magazin „DUP“.

Lauterbach wiederum hatte dem „Spiegel“ gegenüber verneint, dass Haftstrafen drohen könnten. „Ins Gefängnis muss niemand. Aber das Verhängen von Bußgeldern ist unvermeidbar“, sagte Lauterbach.

Im Bundestag laufen Vorarbeiten für die Einführung der Pflicht. Bußgeld von bis zu 2500 Euro steht im Raum. Diese Summe orientiert sich am Bußgeld zur Durchsetzung der Masern-Impfpflicht. Die trat am 1. März 2020 in Kraft. Wegen der Pandemie hat der Bundestag am 10. Dezember die Pflicht für Eltern, die Masern-Impfungen für ihre Kinder in KiTa und Schulen nachzuweisen, um sieben Monate bis Ende Juli 2022 verlängert. (af/dpa)

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