Nach Ankündigung von 14 Ärzten
Bundesärztekammer begrüßt Verfassungsbeschwerden gegen Ex-Post-Triage
Die Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot der Ex-Post-Triage hält die Bundesärztekammer für gerechtfertigt. Ärztinnen und Ärzte würden im Fall des Falles gezwungen, gegen ihr Gewissen zu handeln.
Veröffentlicht:Berlin. Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die Verfassungsbeschwerden, die 14 Ärztinnen und Ärzte gegen die Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz eingereicht haben. Das Verbot der Ex-Post-Triage würde „mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass bei einer Ressourcenknappheit aufgrund gehäufter infektiöser Erkrankungen weniger Menschen überleben, weil Ärztinnen und Ärzten juristisch die Hände gebunden werden“, teilte die BÄK am Freitag mit.
Die Kammer teile die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit das entscheidende Kriterium zur Zuteilung von knappen Ressourcen sein muss. Dieses Kriterium müsse dann aber für alle Patientinnen und Patienten gelten, auch für diejenigen, die bereits auf der Intensivstation behandelt werden, heißt es in der Mitteilung. Der Ausschluss der Ex-Post-Triage führe dazu, dass die individuelle ärztliche Therapieentscheidung eingeschränkt werde und Ärzte gezwungen seien, gegen ihr Gewissen zu handeln.
Verfassungsbeschwerde
14 Ärztinnen und Ärzte klagen gegen das Triage-Gesetz
Eine Gruppe von 14 Fachärztinnen und Fachärzten aus den Bereichen Notfall- und Intensivmedizin hatte mit Unterstützung des Marburger Bunds Verfassungsbeschwerde gegen die im Infektionsschutzgesetz verankerte Triage-Regelung eingereicht. (eb)