Qualitätsinstitut
Bundesrat fordert mehr Mitsprache
Das mit der Gesundheitsreform geplante Qualitätsinstitut betrifft unmittelbar die Krankenhausplanung - und damit Länderkompetenzen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats will die Stellung der Länder in der neuen Einrichtung daher stärken.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Bundesländer fordern beim geplanten Institut für Qualitätssicherung mehr Mitsprache.
Das geht aus den Empfehlungen des Gesundheitsausschusses im Bundesrat für das Gesundheitsreform-Gesetz FQWG (Finanz- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz) hervor. Der Bundesrat wird am 23. Mai über die Empfehlungen entscheiden.
Die bisher im Gesetzentwurf vorgesehenen Beteiligungskompetenzen reichten "bei Weitem" nicht aus, heißt es in der Vorlage. Denn die Arbeit des neuen Instituts - wie auch Beschlusse des Gemeinsamen Bundesausschusses - hätten "erhebliche Auswirkungen auf die in die Länderhoheit fallende Krankenhausplanung".
So fordert der Bundesrat unter anderem die Möglichkeit, dass das geplante Qualitätsinstitut auch von Ländervertretern, die von der Gesundheitsministerkonferenz bestimmt werden sollen, beauftragt werden kann. "Nicht selten sind Fehlentwicklungen lange in den Ländern bekannt, bevor ein Thema auf Bundesebene diskutiert wird", heißt es zur Begründung.
Länder wollen zeithnahe krankenhausbezogene Daten
Als Beispiel wird das minimal-invasive Verfahren der kathetergeführten Aortenklappen-Implantation (TAVI) angeführt. Bevor der starke Anstieg der TAVIs in den Daten der externen Qualitätssicherung aufgefallen sei, hätten sich die Länder im Rahmen der Krankenhausplanung mit dem Thema beschäftigen müssen.
Auch wollen die zuständigen Länderbehörden "zeitnah" krankenhausbezogene Daten und Auswertungen des Qualitätsinstituts erhalten "und nicht erst eine Veröffentlichung im Internet abwarten müssen".
In einer weiteren Empfehlung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, "mittelfristig auf eine paritätische Finanzierung der GKV hinzuwirken. Daher müsse ein "Mechanismus" im Gesetzentwurf sicherstellen, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag "nicht zu stark auseinanderdriften".
Insgesamt wertet die Länderkammer die Beibehaltung der unterschiedlichen Beitragsbelastung für Unternehmen und Beschäftigte "kritisch". (fst)