Grünes Licht

Bundesrat lässt drei Gesundheitsgesetze passieren

Der Bundesrat hat das Krankenhausstrukturgesetz, das Hospiz- und Palliativgesetz sowie das Sterbehilfe-Gesetz gebilligt.

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BERLIN. Von der Klinikreform bis zur Versorgung von Schwerkranken und Sterbenden - die jüngsten Reformvorhaben in der Gesundheitspolitik haben am Freitag den Bundesrat passiert.

Die Vertreterinnen der Länder lobten die Zusammenarbeit mit dem Bund beim Krankenhausstrukturgesetz (KHSG). Das KHSG unterliegt wie auch die anderen Gesetzesvorhaben nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates.

Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), Gesundheitssenatorin aus Hamburg, dankte für die gute Beratung in der Bund-Länder Arbeitsgruppe und die enge Zusammenarbeit bei der Klinikreform.

Mit dem Gesetz fließe nicht nur mehr Geld in die stationären Sektoren, so Prüfer-Storcks, auch würden mit der verstärkten Ausrichtung auf Qualität bei der Krankenhausplanung die richtigen Weichen gestellt.

Die niedersächsische Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) und ihre Kollegin aus NRW Barbara Steffens (Grüne) nannten es einen Verdienst der Länder, dass aufgrund ihrer Kritik entscheidende Stellen im Gesetz nachgebessert worden seien.

Rundt verwies dabei auf das Pflegestellenförderprogramm, mit dem der Mangel an Pflegekräften in den Kliniken abgebaut werden soll.

Steffens: "Wichtiger Schritt"

Barbara Steffens bezeichnete es als einen "wichtigen Schritt", dass eine neu eingerichtete Kommission prüfen soll, wie der Personalaufwand in der Pflege künftig in den DRGs abgebildet werden könne.

Bei der Finanzierung der Kliniken sieht sie weiteren Reformbedarf: "Die investiven Mittel sind für die Länder nicht stemmbar. Diese Reform allein reicht nicht."

Eine Lösung könnte eine "Teilmonistik" sein, um die gesetzliche Krankenversicherung an der Finanzierung der Investitionen zu beteiligen.

Krankenkassen in Rheinland-Pfalz äußerten sich in einer Pressemitteilung enttäuscht über die Krankenhausreform. Diese werde keine grundsätzlichen Probleme im Gesundheitswesen lösen.

Sie wehren sich insbesondere gegen die Klagen von Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz über die bundesweite Angleichung der Landesbasisfallwerte. In Rheinland-Pfalz, so die Kassen, werden schon jetzt die höchsten Krankenhauspreise gezahlt.

In den nächsten Jahren werden die Preise nicht gekürzt, sondern lediglich weniger stark ansteigen als in anderen Bundesländern, heißt es in der Pressemitteilung.

Hospizgesetz soll nachgebessert werden

Auch das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) wertete sie als ein "solides Fundament", das jedoch nachgebessert werden müsse.

Da sich Pflegeheime zunehmend in "Orte des Sterbens" verwandeln würde, sei es nötig, die dadurch entstehenden Pflegeleistungen finanziell abzusichern. "Das Gesetz benennt die zusätzlichen Pflegeaufgaben, zeigt jedoch nicht auf, mit welchen Ressourcen diese umgesetzt werden sollen", kritisierte Steffens.

Der Bundesrat stimmte einem entsprechenden Entschließungsantrag aus NRW zu, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, mit weiteren Initiativen zeitnah tätig zu werden.

Das Sterbehilfe-Gesetz wurde ohne weitere Stellungnahmen im Bundesrat gebilligt. (wer)

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