Gesetzentwurf
Bundesrat will Amtshilfe für ÖGD auf klarer Grundlage
Die Gesundheitsämter wurden in der Coronavirus-Pandemie durch hunderte Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes unterstützt. Diese Amtshilfe soll eine gesetzliche Basis bekommen.
Veröffentlicht:Berlin. Schleswig-Holstein und Hamburg wollen die Amtshilfe, die der Medizinische Dienst (MD) seit Beginn der Corona-Pandemie beim Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) leistet, auf eine klare gesetzliche Grundlage stellen.
Bisher erfolge die Amtshilfe auf freiwilliger Basis der jeweiligen Mitarbeiter, heißt es in der Vorlage, die beim nächsten Bundesrats-Plenum am 9. Oktober aufgerufen wird. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer empfiehlt dem Bundesrat, den Antrag zu beschließen und dem Bundestag zu übermitteln.
Da die Personalentleihe nicht dem originären Auftrag des MD entspricht, wollen beide Länder eine gesetzliche Grundlage im Paragrafen 275 SGB V schaffen. Das trage auch zur Verwaltungsvereinfachung bei, da so klar geregelt werde, in welchen Situationen und unter welchen Voraussetzungen die Arbeit des ÖGD unterstützt werden kann.
Hinzu komme, dass die Personalkosten des MD durch den Einsatz im ÖGD refinanziert werden, so dass eventuell notwendige Kurzarbeit oder Entlassungen vermieden werden können, heißt es. Im Frühjahr hatten zeitweise rund 800 Pflegekräfte, Ärzte und Verwaltungsmitarbeiter des MD die Gesundheitsämter bei der Pandemiebekämpfung unterstützt. (fst)