Krankenhausförderung
Bundesrat will Zukunftsgesetz durchwinken
Die Fachausschüsse im Bundesrat plädieren für mehr Zeit für Krankenhäuser, um Förderanträge beim Zukunftsfonds stellen zu können.
Veröffentlicht:Berlin. Die Fachausschüsse des Bundesrats empfehlen, das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) nicht in die Vermittlung zu schicken. Die Länderkammer wird am 9. Oktober über die Vorlage beraten.
Mit dem KHZG soll ein Krankenhauszukunftsfonds aufgelegt werden, um eine modernere digitale Ausstattung der Kliniken zu ermöglichen. Der Bundestag hat am 18. September dem Gesetz zugestimmt. Der Fonds soll mit drei Milliarden aus dem Bundeshaushalt gespeist werden, weitere 1,3 Milliarden Euro müssen die Länder oder Krankenhausträger kofinanzieren.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats schlägt eine Entschließung vor, nach der die Bundesregierung aufgefordert werden soll, die Fristen im KHZG zu verlängern. Danach soll es den Ländern möglich sein, bis Ende 2022 Anträge zur Förderung von Investitionen aus dem Fonds zu stellen. Außerdem wird eine pauschale Förderung vorgeschlagen.
Dies könnte das Verfahren stark entbürokratisieren, weil IT-Förderanträge „erfahrungsgemäß langwierig“ seien und zudem spezielle Kenntnisse erfordern. Bisher können Anträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung, das den Fonds verwalten soll, nur bis Ende 2021 gestellt werden.
Abschlag ab dem Jahr 2025? Besser ein Zuschlag
Den Ausschuss für Kulturfragen treibt um, dass Krankenhäuser, die ab dem Jahr 2025 nicht bestimmte digitale Dienste anbieten – wie etwa eine durchgehend elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen – auf jeden Behandlungsfall einen Abschlag von zwei Prozent hinnehmen müssen. Angesichts der „angespannten Haushaltslage“ von Unikliniken werde es nicht möglich sein, alle notwendigen Investitionen „zeitnah“ vorzunehmen.
Der Ausschuss unterstützt daher den Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft, anstatt einer Abschlags- eine Zuschlagsregelung einzuführen: „Das würde einen wirksamen Anreiz zur Förderung der digitalen Dienste darstellen“, glaubt der Ausschuss. (fst)