Tarifeinheit
Bundesrat winkt Gesetz durch
Keinen Einspruch erhob der Bundesrat gegen das Tarifeinheitsgesetz. Lob und Kritik gab es für das Palliativ- und Hospizgesetz.
Veröffentlicht:BERLIN. Der Bundesrat hat am Freitag an vielen Stellen Nachbesserungen beim Hospiz- und Palliativgesetz der Bundesregierung gefordert. Außerdem gab er endgültig grünes Licht für das umstrittene Tarifeinheitsgesetz.
Die von Spartengewerkschaften wie dem Marburger Bund heftig kritisierte Regelung schreibt fest, dass im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft.
Das Hospiz- und Palliativgesetz lassen sich von guten Zielen leiten, vernachlässige aber Entwicklungen bei der pflegerischen Versorgung, kritisierte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne).
Im Entwurf werde nicht berücksichtigt, dass angesichts der wachsenden Lebenserwartung die Pflege der Menschen immer versorgungsintensiver werden, so Steffens.
Neue Aufgaben für überlastete Pfleger
Als Folge würden den Pflegekräften, die schon bisher oft bis über die Grenzen belastet sind, neue Aufgaben aufgegeben. Allerdings fehlten klare Regelungen im Gesetz zur Finanzierung "dessen, was pflegefachlich Konsens ist", sagte Steffens.
Vor dem Hintergrund des "Teilkasko-Prinzips" der Pflegeversicherung müsse eine "weitere finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und der Träger der Sozialhilfe" vermieden werden, heißt es in der Stellungnahme.
Die Länderkammer fordert zudem, den Beratungsanspruch der Versicherten nicht nur auf Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung zu beschränken. Vielmehr sollten alle Bürger - nicht nur gesetzlich Versicherte - "über die Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge für die letzte Lebensphase" informiert werden.
Wenn nötig, müsse diese Leistung der Sozialkassen auf Steuergeldern geleistet werden. Abgelehnt wurde ein Antrag Bayerns, stationären Hospizen die zuschussfähigen Kosten nicht nur wie bisher zu 95 Prozent, sondern zu 100 Prozent von den Kassen zu erstatten.
BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz sagte eine "sorgfältige Prüfung" der Vorschläge zu. (fst)