Grünes Licht
Bundesrat winkt Pflegereform durch
Der Bundesrat hat die Pflegereform der Bundesregierung gebilligt. Allerdings fordert er in absehbarer Zeit einen Nachschlag an Steuermitteln für die Pflege ein. Auch für die Sicherung der Kinder-und Jugendmedizin fordert das Gremium mehr Geld. Der Rat stellte sich zudem gegen die Datenmacht von Internetkonzernen.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Grünes Licht für die Pflegereform: Der Bundesrat hat am Freitag den Weg freigemacht für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) und damit eine weitreichende Reform in der Pflegeversicherung.
Erstmals erhält die Soziale Pflegeversicherung damit einen Steuerzuschuss. Ab 2022 können die Kassen mit einer Milliarde Euro rechnen. Kinderlose ab 23. Jahren müssen künftig 0,35 Prozentpunkte (bislang 0,25 Prozent) ihres Bruttolohns als Beitragszuschlag in die Pflegeversicherung entrichten.
Zudem soll die Reform für höhere Löhne in der Altenpflege sorgen. Ab September 2022 müssen sich Arbeitgeber einer Tarifpflicht unterwerfen. Bewohner in Altenheimen sollen weniger Eigenanteil für die pflegebedingten Aufwendungen bezahlen müssen.
Insbesondere weitere Entlastungen für häusliche Pflege nötig
In einer begleitenden Entschließung mahnt der Bundesrat weitere Reformschritte an. Diese müssten unter Einbeziehung der Länder auf den Weg gebracht werden und insbesondere auch spürbare Entlastungen für die häusliche Pflege einschließen.
Zur Finanzierung weiterer Reformschritte sei davon auszugehen, dass eine weitergehende Steuerfinanzierung zwingend zur Stabilisierung der Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung notwendig bleibt, betont der Bundesrat.
Das GVWG sieht zudem Verbesserungen bei Qualität und Transparenz der medizinischen Versorgung vor, neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss, mehr Rechte für Krankenversicherte sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen.
Vergütungssystem für Kinder- und Jugendmedizin
Der Bundesrat fordert zudem ein „zukunftsfähiges Vergütungssystem“ für die Kinder- und Jugendmedizin. Die Bundesregierung solle dabei noch in der zweiten Jahreshälfte 2021 in Sachen Vorhaltekosten aktiv werden.
Darüber müsse die auskömmliche Finanzierung einer flächendeckenden stationären pädiatrischen Versorgung adäquat sichergestellt werden.
Dabei seien die erhöhten Qualitäts- und Personalbedarfe in der Geburtshilfe und der kinderchirurgischen Versorgung zu berücksichtigen, betont der Bundesrat in seiner am Freitag gefassten Entschließung.
Datensammeln: Bundesrat folgt Hessens Initiative
Die Länderkammer hat mit großer Mehrheit zudem die hessische Bundesratsinitiative zum besseren Schutz von Gesundheitsdaten beschlossen. Federführend waren die Europaministerin des Landes Lucia Puttrich und Digitalministerin Professorin Kristina Sinemus. Unternehmen, die intensiv personenbezogene Daten erfassen, sollen künftig nicht gleichzeitig sensible Gesundheitsdaten verarbeiten und gewerblich nutzen dürfen, jedenfalls nicht ohne strenge Regulierung. „Internetnutzende sind heutzutage oft Kunden und Datenlieferanten zugleich – oft , ohne es zu wissen“, kommentierte Kristina Sinemus den Beschluss. Lucia Puttrich betonte, die Datenmacht der Internetkonzerne habe in ihrem Verständnis eine größere Dimension als nur eine ökonomische. „Wissen ist Macht, und wir müssen uns als Gesellschaft darum kümmern, wie viel Macht wir globalen Unternehmen überlassen wollen“, sagte Puttrich. (af)