Berlin

Bundesrat zeigt sich bei Gröhe handzahm

Bei den Gesetzesvorlagen des Gesundheitsministers zu Versorgungsstärkung und Prävention haben die Länder viele Detailvorschläge. Doch die Kritik blieb moderat. Gleiches zeichnet sich beim Antikorruptions-Gesetz ab.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Der Bundesrat hat über wichtige Gesetzentwürfe beraten.

Der Bundesrat hat über wichtige Gesetzentwürfe beraten.

© Maurizio Gambarini / dpa

BERLIN. Der Bundesrat legt der Koalition beim Versorgungsstärkungs-Gesetz keine großen Stolpersteine in den Weg. Ein politischer Schlagabtausch ist am Freitag im Bundesrat ausgeblieben.

Alle geplanten Reden wurden zu Protokoll gegeben. Ein Zeichen dafür, dass grundsätzliche Konflikte über das VSG nicht bestehen.

Angemeldet hat die Länderkammer allerdings mehr Mitsprache: Der Gesetzentwurf sei zustimmungspflichtig - diese Einstufung würde den Ländern de facto eine Vetomöglichkeit geben.

Die Bundesregierung hat das VSG dagegen als sogenanntes Einspruchsgesetz deklariert, was die Mitwirkungsrechte der Länderkammer beschränken würde.

Den Ausschuss-Empfehlungen zu den aus ärztlicher Sicht zentralen Streitpunkten ließ das Bundesratsplenum passieren: So fordern die Länder mehr Freiheiten bei der Umsetzung der Regelung zu Terminservicestellen.

Auch beim Aufkauf von Praxissitzen in laut Bedarfsplanung überversorgten Gebieten haben die Länder nur Detailwünsche.

Größere Bereitschaft, die umstrittene Aufkaufregel bei einer Versorgung von mehr als 110 Prozent zu überdenken, haben hingegen Gesundheitspolitiker im Bundestag signalisiert.

Wiederbelebung der Codierpflicht

Auch für einen Oldie gaben die Länder in der Abstimmung am Freitag grünes Licht: Sie forderten die Wiedereinführung der 2012 gekippten ambulanten Kodierrichtlinien.

Trocken heißt es in der Empfehlung: "Der gemeinsamen Selbstverwaltung kommt die Aufgabe zu, den bürokratischen Aufwand für die (...) Vertragsärzte (...) auf das Notwendige zu beschränken."

Moderat fiel die Kritik der Länderkammer auch beim Präventionsgesetz aus. Nach dem "zu Recht gescheiterten" Entwurf des früheren Gesundheitsministers Daniel Bahr (FDP) im Jahr 2013 gehe diese Vorlage nun "in die richtige Richtung", erklärte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).

Bei der Forderung der Länder, alle Sozialversicherungsträger bei Prävention und Gesundheitsförderung ins Boot zu holen, bleibe die Vorlage der Koalition "hinter den Erwartungen zurück".

Sie verlangte, insbesondere die Bundesagentur für Arbeit stärker in Präventionskonzepte einzubinden.

PKV einbinden - Ja oder Nein?

Auch bei der Aufwertung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu einer nationalen Präventionsagentur hat Prüfer-Storcks Zweifel.

Bei Prävention in Lebenswelten sollte diese Behörde außen vor bleiben und sich auf die Unterstützung der Krankenkassen bei nationalen Präventionskampagnen beschränken. Dann könne auch die zwangsweise Förderung durch die Kassen geringer ausfallen, befand sie.

Kein Gehör bei der Regierung fand die Senatorin mit dem Vorstoß, die PKV nicht nur freiwillig an der Finanzierung der Prävention zu beteiligen.

Dem widersprach BMG-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU). Jede zwangsweise Verpflichtung der PKV-Unternehmen gehe mit "erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken einher", warnte sie.

Harsche Kritik am Gesetzentwurf äußerte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Sie warb für eine stärkere Berücksichtigung der Prävention in Lebenswelten wie Kita oder Schule.

Dagegen werde die individuelle Prävention in der Vorlage überbetont. Diese Bewertung fand im Bundesratsplenum keine Mehrheit.

Einer Ausschussempfehlung, in der pauschal eine Stärkung der Verhältnisprävention gefordert wurde, blieb in der Abstimmung auf der Strecke.

Breite grundsätzliche Einigkeit ließ der Bundesrat darin erkennen, dass Korruption im Gesundheitswesen in einem eigenen Gesetz geregelt werden soll.

Bayern hatte dazu in der Länderkammer einen eigenen Gesetzesantrag vorgestellt, der stark auf einem Entwurf Hamburgs aus der vergangenen Legislaturperiode aufbaut.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) warb für den Ansatz, die Strafnorm auf die verkammerten Heilberufe (Ärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten) zu beschränken.

Dies werde der zentralen Lenkungs- und Verteilungsfunktion der akademischen Heilberufe im Gesundheitswesen gerecht, so Bausback.

Dem widersprach Ulrich Kelber, Staatssekretär im Bundesjustizministerium (BMJV). Die Eingrenzung auf die verkammerten Berufe sei "keine geeignete Trennlinie".

Das BMJV hat kürzlich einen eigenen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vorgelegt. Darin ist - anders als im bayerischen Gesetzentwurf - die neue Strafnorm nicht als Offizialdelikt verankert.

Entwurf aus Bayern geht in den Rechts- und Gesundheitsausschuss

Bei einem Offizialdelikt müssen die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen bei einem konkreten Fall ermitteln. Im Entwurf des BMJV ist das nur dann der Fall, wenn ein Strafantrag gestellt wird.

Der Entwurf aus Bayern sieht für Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor. Der Bundesrat überwies die Vorlage zur Beratung an den Rechts- und Gesundheitsausschuss.

Durchgewinkt hat der Bundesrat das umstrittene Gesetz der Bundesregierung zur Tarifeinheit. Die Ausschüsse der Länderkammer haben zu dem Gesetzentwurf keine Stellung genommen.

Künftig soll in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag gelten, den die Gewerkschaft abgeschlossen hat, die die meisten Mitglieder vertritt. Arztspezifische Tarifverträge, wie sie der MB im Jahr 2006 mit Streiks erkämpft hat, wären dann kaum noch möglich.

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Kommentare
Dr. Wolfgang Bensch 09.02.201521:00 Uhr

Grosse Koalition bestimmt Handlungsweise des Bundesrats

Wie viele Länder sind CDU oder SPD "ministriert"?
Baden-Württemberg und neuerdings Thüringen mit "grünem" bzw. "tiefrotem" Ministerpräsidenten sind da "Exoten" und verlautbaren keine gegenläufigen Stellungnahmen.
Insofern kann sich vielleicht gegen Ende der Legislaturperiode eher etwas ändern, wenn man Ausgangspositionen für die Neuwahl sucht.

Dr. Thomas Georg Schätzler 09.02.201516:07 Uhr

Undifferenziertes Ärzte-"Bashing" auch im Bundesrat?

Wenigstens der Bundesrat hätte erkennen müssen, dass beim Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen mit den Gesetzentwürfen aus Bayern und aus dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) eigentlich nur eine Art Stellvertreter-Krieg gegen Vertrags-Ärztinnen und -Ärzte geführt werden soll. Die gesamtgesellschaftliche Problematik potenziell korruptiven Verhaltens bei a l l e n Selbstständigen und Freiberuflern jedweder Branchen kann und darf nur in ein a l l g e m e i n g ü l t i g e s Gesetzgebungsverfahren einmünden. Alles andere wäre als Sonder-, Gesinnungs- und Populismus-Strafrecht bis hin zur Verankerung im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) verfassungswidrig und unverhältnismäßig.

Juristisch völlig absurd, dass Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) für den Ansatz warb, seine von persönlichen Animositäten getragene Strafnorm ausschließlich auf verkammerte Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten) zu beschränken. Denn auch und gerade andere selbstständige, freiberufliche Dienstleister in Gesundheits-, Kranken-, Heil- und Hilfsmittelversorgung, Krankenpflegeeinrichtungen, Schulung, Beratung, REHA, Soziotherapie bzw. der gesamte medizinisch-industrielle Komplex blieben dabei völlig ausgeklammert. Die Tatsache, dass alle Mitglieder von Rechtsanwalts- und Notariats-(RENO), Architekten-, Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammern als Angehörige ebenfalls "verkammerter" Berufe bei vergleichbaren Korruptionsvorwürfen überhaupt nicht belangt werden können, legt eine typisch bayrische Klientelpolitik nahe.

Dass bei der Bundesratssitzung dieser konfuse, verfassungsfremde bayrische Unfug von Ulrich Kelber als Staatssekretär im BMJ des Bundes nicht unwidersprochen blieb, führt eher zu Verwirrung: Selbstverständlich ist die Eingrenzung auf die verkammerten Heilberufe "keine geeignete Trennlinie". Dient sie doch nur dem gezielten Ärzte-"Bashing".

Aber was das BMJ unter Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in Form eines §299a Strafgesetzbuch (StGB) kürzlich als eigenen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vorgelegt hat, spottet jeder Beschreibung. Darin ist zwar, anders als im bayerischen Gesetzentwurf, die neue Strafnorm nicht als Offizialdelikt verankert. Doch es geht darin gar nicht mehr um den Kampf gegen Korruption im Allgemeinen und speziell im gesamten Gesundheitswesen bzw. in der Krankenversorgung. Sondern es geht einzig und allein darum, niedergelassene Haus-, Fach- und Spezial-Ärztinnen und -Ärzte zu diskriminieren, zu drangsalieren, zu disziplinieren und zu stigmatisieren.

Aus den Ausführungsvorschriften: Ein "verstärkter Austausch über das Fehlverhalten im Gesundheitswesen" findet unter der Prämisse eines undifferenzierten und willkürlichen Generalverdachts ausschließlich gegen Vertragsärzte statt, für die Unschuldsvermutungen gar nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden. In "regelmäßigen gemeinsamen Tagungen mit dem GKV-Spitzenverband und der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung)" wird zur Hatz auf prinzipiell korrupte Kassenärzte aufgerufen. Auf den Ebenen von Landes-KVen und regionalen Krankenkassen heißt es in kryptischem Bürokraten-Sprech: "Der gesetzliche Auftrag verstetigt diesen Austauschprogress, um die Tätigkeit zu intensivieren und zu vereinheitlichen". Der Gesetzgeber verlangt "eine standardisierte Darstellung der Korruptions-Berichte der KVen", ohne selbst Korruptionsvorwürfe überhaupt irgendwie konkretisieren zu können.

Nein, wir Vertrags-Ärztinnen und -Ärzte werden in einem völlig unangemessenen Stellvertreter-Krieg mit "Ärzte-Bashing" überzogen: Völlig unbeeindruckt von der alltäglichen Korruptionsrealität und aus Angst vor Verlust von Wählerstimmen in allen anderen Branchen. Stattdessen forciert man verfassungswidriges Sonder-, Gesinnungs- und Populismus-Strafrecht bis hin zur Verankerung im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V).

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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