Korruption
Entwurf aus Bayern stößt auf Skepsis
Derzeit wird ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen vorbereitet. Ärztenetze bemängeln, dass auf ihre Sorgen nach wie vor nicht eingegangen wird. Daran ändert auch der jüngste Gesetzentwurf aus Bayern nichts.
Veröffentlicht:MÜNCHEN/BERLIN. Das Vorhaben, einen Straftatbestand Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen zu schaffen, kommt voran. Bei der nächsten Bundesratssitzung am 6. Februar will Bayern dazu einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.
Der kürzlich veröffentlichte Vorschlag aus der Münchener Staatskanzlei sieht vor, dass Angehörige verkammerter Heilberufe bei berufsbedingter Vorteilsannahme mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe, in schweren Fällen sogar mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen müssen. Ebenso soll die Vorteilsgewährung bestraft werden.
Konkret angesprochen sind Zuwendungen für die unlautere Bevorzugung beim "Bezug, der Verordnung, der Verabreichung oder der Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten oder bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial".
Hoffen auf Regierungsentwurf
Insbesondere Ärztenetze stehen den bisherigen Bemühungen, Korruption im Gesundheitswesen strafrechtlich zu sanktionieren, skeptisch gegenüber, weil damit Kooperationen freiberuflicher Praxisinhaber schnell Gefahr laufen, in eine rechtliche Grauzone zu geraten.
Sobald Gelder außerhalb des Kollektivvertrags verteilt werden, erläutert Dr. Klaus Bittmann, Vorsitzender der Ärztegenossenschaft Nord, liege jedenfalls nach den bisherigen Gesetzentwürfen ganz schnell der Verdacht verbotener Kickbacks nahe.
Das sei bereits bei einem vor zwei Jahren vom Hamburger Senat vorgelegten Papier der Fall gewesen, so Bittmann. Auch der aktuelle Text aus Bayern habe die Sache nicht entschärft. "Was lauter und was unlauter heißt, muss präzisiert werden", so Bittmann.
Er setzt nun auf das Bundesjustizministerium, das entsprechend der Ankündigung im Koalitionsvertrag ebenfalls an einem Gesetzesvorschlag strickt.
Der soll, so ein Ministeriumssprecher zur "Ärzte Zeitung", in Kürze in die Ressortabstimmung mit dem Gesundheitsministerium gehen.
"Kleine Zahl schwarzer Schafe"
Vergangenen Herbst habe es dazu eine Expertenanhörung gegeben , bei der Repräsentanten von Ärztegenossenschaften und -netzen ihre Bedenken vorgebracht hätten, berichtet Bittmann.
"Ich hoffe inständig, dass sich das in dem Entwurf des Justizministeriums wiederfindet".
Unterdessen bemüht sich der bayerische Justizminister Professor Winfried Bausback (CSU), den Eindruck zu vermeiden, mit seiner Gesetzesinitiative "eine ganze Berufssparte unter Generalverdacht" stellen zu wollen.
Bausback: "Es geht lediglich um eine strafrechtliche Handhabe für die kleine Zahl der schwarzen Schafe, die ihre Entscheidungsmacht missbräuchlich ausnutzt und damit nicht nur den Patienten, sondern gerade auch der weit überwiegenden Mehrheit der integren Ärzte schadet".
Anlass für das Reformvorhaben war ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus 2012. Ein Arzt hatte von einer Pharmareferentin Prämien für firmenkonforme Verordnung erhalten.
Da er aber weder als Amtsträger noch als Beauftragter der Kassen anzusehen war und mangels eines eigenen Strafrechtsparagrafen zur Ärztebestechung, konnten er und die Außendienstmitarbeiterin nicht belangt werden.